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"Building Information Modelling (BIM)"
von: Rechtsanwalt Philip PürthnerDas Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat das Reformprojekt "Effizientes Bauen im Bund" gestartet. Hiernach sollen für Ende 2022 die obligatorische Einführung von BIM für alle neuen Hochbauvorhaben des Bundes vorgesehen werden. Dass sich hieraus neue rechtliche Fragestellungen ergeben, liegt auf der Hand. Eine fachübergreifende Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten an der Planung, Ausführung und Nutzung eines Bauwerkes begründet eine entsprechende Umsetzung in der Vertragsgestaltung. Noch fehlen standardisierte BIM-Vertragsbestimmungen. Es wird somit gemeinsame Anstrengungen des gesamten Ingenieurwesens und den Juristen geben, um voneinander zu lernen und in einem Dialog gemeinsam entsprechende Standards auszuarbeiten. Rechtliche Fragestellungen ergeben sich zudem zum Thema Datenschutz, zu urheberrechtlichen Fragen sowie bei der Ausgestaltung von digitalen Fragen und automatisierten Prozessen.
Praxistipp: Bei der Implementierung von BIM werden sich nicht nur neue Formen der Zusammenarbeit ergeben, es werden auch neue Verantwortungs- und Pflichtenkreise beschrieben und begründet. Wie genau sich die Technologie entwickeln wird, ist noch nicht abzusehen, Building Information Modeling wird die Baubranche aber aller Voraussicht nach revolutionieren. Da es sich nicht nur um ein Planungswerkzeug handelt, sondern um eine neue Art des Arbeitens, ist eine inhaltliche und zeitnahe Auseinandersetzung mit diesem neuen Arbeitsmodell dringend geboten.
Kanzlei: RJ Anwälte Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbH, Wiesbaden
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