Rechteck

Die anstehende Änderung der VOB/A

von:

Rechtsanwalt Ulrich Rommelfanger

Rechteck Recht und Normen

Darum geht´s: 1. Der Vergabewert öffentlicher, sog. (Oberschwellen-) Bauaufträge nimmt statistisch seit Jahren zu. Vor diesem Hintergrund ist die Kenntnis unerlässlich, dass der Europäische "Gesetzgeber" bereits im Jahre 2014 ein umfassendes Paket zur (Richtlinien-) Modernisierung des europäischen Vergaberechts verabschiedet hat. Diese Europäischen Richtlinien sollen in Deutschland durch den Bundesgesetzgeber ihre konkrete Umsetzung bis zum 18.04.2016 erfahren.

2. Am 19.01.2016 wurde die künftige Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen mit ihren Teilen A und B im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Während die VOB/B die Regelungen für die Durchführung von Verträgen enthält und rechtlich den Charakter von AGB besitzt, nur im geringen Umfang angepasst werden soll, wird die VOB/A umfassend geändert werden. Ohne ins Einzelne zu gehen, was einer besonderen Darstellung vorbehalten bleibt, sei insoweit nur angemerkt, dass der Schwerpunkt der VOB/A – Überarbeitung in deren Abschnitt 2 liegt. Dort wurden die Vorgaben des Europäischen Rechts umgesetzt, soweit sie nicht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder der Vergabeverordnung selbst geregelt sind. Der hohe Detailierungsgrad der EU – Richtlinie 2014/24/EU, die die europa-weiten Auftragsvergaben betrifft, hat – leider – zu einem anwachsenden Abschnitt 2 der VOB/A geführt (s. dazu §§ 1 ff. VOB/A – EU). Das immer wieder propagierte Ziel, das Vergabeverfahren anwenderfreundlich,d. h. für den Auftragnehmer einfacher und überschaubarer zu machen, wurde u. E. erneut verfehlt.

Kanzlei: RJ Anwälte Jochem

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