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Kann die Kündigung einesBauvertrages widerrufen werden?

von: Rechtsanwalt Prof. Rudolf Jochem
Recht und Normen

Darum geht es: Ein Bauunternehmer übernahm für einen Bauherrn Metallbauarbeiten für die Sanierung einer Halle. Nach dem Bauvertrag sollte er zu festgesetzten Terminen Werkstattzeichnungen liefern. Der Bauunternehmer hielt die Termine jedoch nicht ein, weshalb der Bauherr den Vertrag kündigte. Nach dem Erhalt der Kündigung lieferte der Bauunternehmer die Werkstattzeichnung doch noch, allerdings verspätet. Auf seine Bitte hin ließ sich der Bauherr nun "breitschlagen", seine Vertragskündigung zurückzunehmen.

Wie das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem Urteil (Az: 13 U 2051/15) ausführt, ist mit der Kündigung das Vertragsverhältnis beendet worden. Die Rücknahme einer Kündigung durch den Kündigenden sieht die Rechtsordnung nicht vor. Die rechtmäßige Kündigung eines Vertrages führt zwingend zu seiner Beendigung. Allerdings lässt sich die Erklärung der Rücknahme einer Kündigung, mit der der Gekündigte einverstanden ist, auch mit dem Willen beider Vertragsparteien verbinden, einen neuen Vertrag schließen zu wollen. Es ist aber Auslegungssache, welchen genauen Inhalt der neue Vertrag haben soll. Vieles spricht dafür, dass die Regeln des gekündigten Vertrages auch künftig gelten sollen.

Mit der einvernehmlichen Rücknahme der Kündigung sind Risiken verbunden. So ist fraglich, ob die Vertragserfüllungsbürgschaft noch besteht. Denn für den durch einvernehmliche Rücknahme der Kündigung neu abgeschlossenen Vertrag hat der Bürge nicht automatisch eine Vertragserfüllungsbürgschaft abgegeben. Gegebenenfalls gibt es auch andere Rechtsfolgen aus dem gekündigten Vertrag, die nicht automatisch im neuen Vertrag wiederaufleben.

Praxishinweis: Will eine Vertragspartei eine rechtmäßige Kündigung zurücknehmen und stimmt die andere Vertragspartei der Rücknahme zu, sollte die Inhalte des damit verbundenen neuen Vertrages festgelegt werden. Der neue Vertrag sollte gedanklich so behandelt werden, als hätte es den gekündigten Vertrag nicht gegeben. Durch eine einvernehmliche Erklärung können die Parteien alle Regeln des gekündigten Vertrages neu begründen, wenn sie in ihrer Erklärung auf den gekündigten Vertrag Bezug nehmen. Bedürfen Einzelerklärungen der Schriftform, müssen sie allerdings auch schriftlich erfolgen. Außerdem müssen Bürgen in geeigneter Form mit einbezogen werden.

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Kanzlei: RJ Anwälte JochemPartnerschaftsgesellschaft mbH, Wiesbaden

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