Rechteck

Nicht jeder Architektenfehler berechtigt zur fristlosen Kündigung

von: Rechtsanw. u. Notar a.d.Prof. Rudolf Jochem
Rechteck Architektur

Darum geht es: Der mit der Bauüberwachung beauftragte Architekt hat beim Fußbodenaufbau für ein Einfamilienhaus übersehen, dass die an sich vorgesehene Leichtbetonschicht unter der Fußbodenheizung in nicht ausreichender Stärke ausgeführt wurde, so dass die Fertigteiltreppe danach ein Fehlmaß von 3 Zentimetern aufwies.

Obwohl technische Lösungen bestanden, diesen Fehler auszugleichen, bestand der Bauherr auf Rückbau und Herstellung des ursprünglich geplanten Fußbodenaufbaus. Er kündigte den Architektenvertrag fristlos, weil der Architekt sich weigerte, dies auszuführen.

Das OLG Dresden (Urteil vom 04.07.2019, Az. 10 U 1402/17) entschied, dass der Bauherr zur fristlosen Kündigung nicht berechtigt sei und führte aus, dass eine fristlose Kündigung nur gerechtfertigt sei, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund einer grundlegenden Störung des Vertrauensverhältnisses nicht mehr zumutbar gewesen wäre.

Im vorliegenden Fall hat das OLG Dresden diese Voraussetzung verneint, obwohl dem Architekten zu Recht ein Bauüberwachungsfehler vorgeworfen werden kann; denn er hätte die zu dünne Leichtbetonschicht feststellen und vor Einbringung der Fußbodenheizung beanstanden müssen.

Praxishinweis: Dieses Urteil zeigt auf, dass nicht jeder Architektenfehler während der Bauausführung auch dazu berechtigt, den Architektenvertrag mit dem Ziel zu kündigen, Schadensersatz zu verlangen.

Die Vertragsparteien dürfen nicht das gemeinsame Bauziel aus dem Auge verlieren. Auch wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die vielleicht bei gehöriger Sorgfalt der Parteien hätten vermieden werden können, sind die Parteien gehalten, zumutbare Baulösungen zu finden, die diese Fehler ausgleichen. Aufgabe des Architekten ist, diese zu finden und seine Bauherren hiervon zu überzeugen. Auch einem Bauherrn muss klar sein, dass die Errichtung eines Neubaus ein Unikat darstellt und unvorhergesehene Ereignisse stets vorprogrammiert sind.

Kanzlei: RJ Anwälte Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbH, Wiesbaden

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