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Nutzungsrecht des Auftraggebers an Geräten, Gerüsten, Bauteilen

von:

RechtsanwaltPhilip Pürthner

Darum geht's: Die VOB/B regelt in § 8 Abs. 3 Nr. 3 für den Fall der Kündigung durch den Auftraggeber, dass dieser für die Weiterführung der Arbeiten Geräte, Gerüste, auf der Baustelle vorhandene andere Einrichtungen und angelieferte Stoffe und Bauteile gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen darf. Wie verhält es sich jedoch, wenn die Parteien im Rahmen der Durchführung eines Bauvertrages einen Streit über Art und Umfang der geschuldeten Baumaterialien sowie über die Höhe der offenen Vergütung führen? Hat der Auftragnehmer das Recht, nicht verbautes Baumaterial abzutransportieren? In der Regel bewerten die Instanzgerichte den Abtransport von Baumaterial als sogenannte verbotene Eigenmacht. Die Baumaterialien befinden sich im Besitz des Auftraggebers. Der eigenmächtige Abtransport gegen den Willen des Auftraggebers stellt eine Selbsthilfe dar, die auch nicht dadurch gerechtfertigt ist, dass sich die Baumaterialien noch im Eigentum des Auftragnehmers befinden. Besondere Bedeutung erlangt dies auch im Bereich des Gerüstbaus. Der Abbau eines Gerüstes gegen den Willen des Auftraggebers stellt eine unberechtigte Besitzentziehung dar und der Auftraggeber kann die Wiedereinräumung dieses Besitzes verlangen.

Praxistipp: Der Auftragnehmer, der Baumaterialien gegen den Willen des Auftraggebers von der Baustelle entfernt, muss damit rechnen, dass er infolge einer Besitzentziehung im Wege verbotener Eigenmacht verklagt wird. Bereits die Androhung Baumaterialien abzubauen bzw. zu entfernen, räumt dem Auftraggeber ge-gebenenfalls einen Wiedereinräumungs- bzw. Unterlassungsanspruch zu. Dies gilt insbesondere für den praxisrelevanten Fall des eigenmächtigen Abbaus von Baugerüsten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet ein Gerüstbauer die Vorhaltung des Gerüstes solange, wie es für die Ausführung der Arbeiten am Bauwerk benötigt wird (BGH Urteil vom 11.04.2013, Az: VII ZR 201/12).

Kanzlei: RJ Anwälte Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbB, Wiesbaden.

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