Rechtssicherheit bei Bauprodukten

RAL Gütezeichen können auf Bauproduktebezogene Unsicherheiten beseitigen

von:

RA Thomas Roßbach

Recht und Normen
Thomas Roßbach: "RAL Gütezeichen bieten eine bewährte und rechtssichere Möglichkeit, zusätzliche technische Anforderungen an Bauprodukte auf freiwilliger Basis festzulegen und bauwerksbezogene Produkteigenschaften zuverlässig nachzuweisen." Foto: RAL

Bonn. – Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland im Zusammenhang mit der Harmonisierung der in Europa geltenden Bauproduktnormen hat zuletzt für ein hohes Maß an Unsicherheit gesorgt. Das System der RAL Gütesicherung eröffnet nach Ansicht von Thomas Roßbach, Geschäftsführer des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., einen rechtlich sicheren Weg zur freiwilligen Festlegung zusätzlicher Anforderungen an Bauprodukte. In Deutschland wird seit Jahren auf Unzulänglichkeiten in den bestehenden harmonisierten Normen für Bauprodukte hingewiesen. Bislang wurden entsprechende Schwachstellen durch nationale Nachregelungen ausgeglichen und die Einhaltung nationaler Zusatzanforderungen durch das Ü-Zeichen bestätigt. Hierdurch konnte die Einhaltung hoher Bauwerksanforderungen hinsichtlich deren Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet werden. Diese Praxis untersagte der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 16. Oktober 2014, um unzulässige Handelshemmnisse innerhalb der EU zu beseitigen. Zur Berücksichtigung des EuGH-Urteils wurde die Musterbauordnung (MBO) am 13. Mai 2016 geändert. Die Europäische Kommission stellte am 13. Juli 2017 das gegen Deutschland laufende Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf Bauprodukte ein. In Deutschland ist somit auch künftig eine Regelung möglich, nach der z. B. das bisherige Brandschutzniveau erhalten werden kann und Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden dürfen. Dennoch sind durch das Gerichtsurteil viele Unsicherheiten in der Baubranche entstanden.

RAL Gütezeichen bieten an dieser Stel-le eine bewährte und rechtssichere Möglichkeit, zusätzliche technische Anforderungen an Bauprodukte auf freiwilliger Basis festzulegen und bauwerksbezogene Produkteigenschaften zuverlässig nachzuweisen.

Das System der RAL Gütesicherung wurde bereits vor über 90 Jahren von der deutschen Wirtschaft mit dem Ziel ins Leben gerufen, eindeutige Qualitätsanforderungen festzulegen und deren Einhaltung zuverlässig sowie neutral zu überwachen. Und auch heute noch eröffnet dieses System der Wirtschaft einen Weg, sich durch die Schaffung von RAL Gütezeichen freiwillig auf ein hohes Qualitätsniveau zu verständigen. Über 160 verschiedene RAL Gütezeichen, viele von ihnen aus dem Baubereich, kennzeichnen derzeit hochwertige Produkte und Leistungen. Sie wurden in der Regel auf Initiative der herstellenden oder anbietenden Wirtschaft geschaffen. Ihre Vergabekriterien – die sog. Güte- und Prüfbestimmungen – werden unter Einbindung unabhängiger und sachkundiger Institutionen wie Verbraucher- und Wirtschaftsverbände, Ministerien und Prüfeinrichtungen von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung erarbeitet. Güte- und Prüfbestimmungen gehen dabei zumeist über gesetzliche Bestimmungen und Normen hinaus oder füllen dort eine Lücke, wo gesetzliche Bestimmungen fehlen. Ein System von regelmäßigen Eigenkontrollen sowie Fremdkontrollen durch unabhängige Prüforganisationen sorgt für eine zuverlässige Einhaltung der Vergabekriterien – und somit für Sicherheit bei Anbietern und Nutzern.

Eine freiwillige privatrechtliche Regelung von technischen Zusatzanforderungen an Bauprodukte, wie die RAL Gütesicherung sie vorsieht, steht dem 2014 erfolgten Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht entgegen. RAL Gütezeichen sind eine unabhängige Kennzeichnung, die alle Unternehmen erwerben können, deren Produkte und Dienstleistungen nachweislich den entsprechenden Anforderungen gerecht werden – dies gilt auch für Unternehmen, die außerhalb Deutschlands angesiedelt sind. Ihre Einforderung stellt dementsprechend kein Handelshemmnis dar. Dies macht RAL Gütezeichen insbesondere dort interessant, wo nun Unsicherheit über den Nachweis der Beschaffenheit von Bauprodukten herrscht. Durch das ins Leben rufen neuer RAL Gütesicherungen können Probleme mit der Nachweisführung umgangen und für Zuverlässigkeit im Kunden-Lieferanten-Verhältnis gesorgt werden. RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung informiert interessierte Branchenvertreter und Hersteller daher gerne über die notwendigen Schritte bei der Schaffung neuer RAL Gütezeichen und steht für Fragen rd. um das System der RAL Gütesicherung zur Verfügung.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

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