Referentenentwurf abgelehnt

Bauvertragsrecht aus der Balance?

Der aktuelle Referentenentwurf zur Reform des gesetzlichen Bauvertragsrechts bringt nach Meinung der Bauindustrie die Machtbalance zwischen Auftraggebern und Arbeitnehmern aus dem Lot. Darüber sprach kürzlich die ABZ-Redaktion mit dem Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Michael Knipper.ABZ: Wie bewerten Sie den vorgelegten Referentenentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts?Knipper: Der aktuelle Referentenentwurf will entgegen sämtlicher Prinzipien des Bürgerlichen Gesetzbuches ein einseitiges Anordnungsrecht des Auftraggebers zum Leistungsgegenstand, zum Leistungsumfang und zur Leistungszeit festschreiben. Dadurch kommt die Machtbalance zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern völlig aus dem Lot. Es kommt bei der Umsetzung von Baumaßnahmen zu weiteren zeitlichen Verzögerungen, Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten.ABZ: Können Sie dies an einem Beispiel erklären?Knipper: Nehmen Sie z. B. den Bau eines Mehrfamilienhauses. Nach Vertragsabschluss erklärt der Auftraggeber gegenüber dem Bauunternehmer, dass er sich nunmehr entschlossen habe, ein zusätzliches im Vertrag nicht vorgesehenes Stockwerk zu errichten. Er ordnet einfach einseitig an, dass der Bauunternehmer dieses bauen muss. Vollkommen offen bleibt dabei, welche Auswirkungen eine solche Anordnung auf die konkreten Vergütungsansprüche des Unternehmers und auf die Bauzeit hat.ABZ: Das heißt konkret, dass nicht vor Baubeginn des zusätzlichen Stockwerks die Vergütungsfrage und der Zeitpunkt der Bezahlung mit geregelt sind?Knipper: Genau. Vor Baubeginn war eine bestimmte Vergütung für die Leistung des Unternehmers vereinbart, jetzt muss der Unternehmer offenbar tätig werden, ohne sicher zu sein, welche konkrete Vergütung er für die Anordnung des Bestellers später bekommt. Dies ist nicht akzeptabel. Zudem hat der Auftraggeber keine Kooperationspflichten zur Mitwirkung, soweit dies zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolges notwendig wäre.Auch das bisher vorgesehene Leistungsverweigerungsrecht des Bauunternehmers – was zumindest einen mittelbaren Druck zur vertraglichen Einigung und außergerichtlichen Streitbeilegung zur Folge hätte – soll offenbar auf Druck großer öffentlicher Auftraggeber ersatzlos gestrichen werden.

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Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Michael Knipper. Foto: Hauptverband

ABZ: Was planen jetzt die Verbände?Knipper: Alle Verbände der Wertschöpfungskette – ZDH, ZDB, Ingenieurverbände und selbstverständlich auch die Bauindustrie – wenden sich massiv gegen einen solchen Paradigmenwechsel im BGB. Die Folge wäre dramatisch. Dies haben wir der Politik in aller Klarheit verdeutlicht.ABZ: Gibt es noch weitere zentrale Punkte?Knipper: Ja. Der bisher festgeschriebene Anspruch auf Sicherheit für einen Vergütungsanspruch soll aufgeweicht werden. Nach der derzeitigen Rechtslage hat jeder Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Anspruch auf Sicherung eines Vergütungsanspruchs in Höhe des § 648a BGB. Die Kosten dafür muss schon jetzt der Bauunternehmer tragen. Nach dem Referentenentwurf soll der Bauunternehmer nur noch für einen Teil seines voraussichtlichen Vergütungsanspruchs Sicherheit erhalten.Zudem soll der Bauherr zukünftig bereits durch die Benennung unwesentlicher Mängel die Abnahme verhindern können, obwohl die Mängel möglicherweise nicht gegeben sind und das Bauwerk abnahmereif ist. Dies führt zu einer weiteren erheblichen Risikoverlagerung zu Lasten des Bauunternehmers.ABZ: Was fordern Sie?Knipper: Wir fordern als Bauindustrie die Wiederherstellung der Machtbalance zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern, die sich in den letzten Jahren erheblich zu Lasten der Bauunternehmen verschlechtert hat. Wir fordern zudem ein zügiges außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, das auf Verlangen einer Seite auf der Baustelle zeitnah zu einer Lösung führt, damit es zu einer Befriedung beider Seiten kommt und das Konfliktpotential auf den Baustellen reduziert wird.

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