Reform der Leiternorm EN 131

Neue Prüfvorschriften im Überblick

Wangen (ABZ). – In vielen gewerblichen Unternehmen sind Leitern ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Um Unfälle während der Verwendung möglichst zu vermeiden, ist die im Sinne der betrieblichen Arbeitssicherheit korrekte Nutzung eine wesentliche Voraussetzung. Auch die Hersteller sind durch entsprechende Normen verpflichtet, bereits bei der Konstruktion und Produktion sicherheitsrelevante Vorgaben zu berücksichtigen. Für tragbare Leitern gilt nach Angaben der Hymer-Leichtmetallbau GmbH die europäische Norm EN 131, die aktuell in drei Teilen überarbeitet wird. Thomas Casper, Leitung Vertrieb bei Steigtechnikhersteller Hymer-Leichtmetallbau, weiß, welche neuen Vorgaben ab 1. Januar 2018 verbindlich gelten. Der erste Teil der Leiternorm EN 131 "Konstruktive und maßliche Vorgaben" betrifft die Hersteller von Steigtechnikprodukten. Alle Bestandsprodukte, z. B. Anlegeleitern oder Mehrzweckleitern, müssen bis zum 31. Dezember dieses Jahres von ihnen an die neuen Vorgaben der Norm angepasst werden. "Neu ist, dass alle Anlegeleitern, also auch Schiebe- und Seilzugleitern, ab einer Länge von 3 m künftig grundsätzlich eine Standverbreiterung vorweisen müssen. Deren Breite, etwa in Form einer Traverse, ist abhängig von der Länge der jeweiligen Anlegeleiter, beträgt jedoch max. 1,2 m", erläutert Hymer-Vertriebsleiter Casper und fügt hinzu: "Bei Mehrzweckleitern, die ja ebenfalls in Anlegeposition verwendet werden können, greift zukünftig die neue Regel, dass auch hier die Breite der Standverbreiterung abhängig von der Länge der Leiter als komplett ausgefahrene Anlegeleiter ermittelt wird. Bisher lag der Berechnung die Länge in Stehleiterposition zu Grunde. Die erforderlichen Standbreiten von Mehrzweckleitern werden also tendenziell größer werden."

Der zweite Teil der Norm EN 131 bezieht sich auf die Prüfungen, denen eine Leiter vor Markteinführung durch den Hersteller zu unterziehen ist. Mit Ablauf der Übergangsfrist Ende des Jahres wird z. B. die Festigkeit einer Leiter in Zukunft nicht mehr wie bisher in liegender Position, sondern in Gebrauchsstellung durchgeführt. Außerdem wird es ganz neue Prüfungen geben – wie die Dauerhaltbarkeitsprüfung für Stehleitern, bei der die Leiter über einen Zeitraum von mehreren Tagen in Gebrauchsstellung wiederholt einer Prüflast von 150 kg ausgesetzt wird. Neu sind auch die Prüfung der Rutschfestigkeit am Boden oder die Verdrehungsprüfung, bei dem die Verwindungssteifigkeit der Leiter geprüft wird. "Wir befürworten die Normänderungen, da die Änderungen im zweiten Teil dazu beitragen, die Sicherheit der Leitern und somit die der Anwender nochmals zu erhöhen. Sie sind unserer Meinung nach eine sinnvolle Erweiterung der bisherigen Prüfvorgaben und helfen, den Markt um unsichere Produkte zu bereinigen", betont Casper. "Die vorgeschriebenen Prüflasten erhöhen sich, erstmals übrigens in Abhängigkeit davon, ob es sich um eine Leiter für den privaten Gebrauch oder eine Leiter für den beruflichen Gebrauch handelt. Hierdurch wird künftig klar zwischen Leitern für professionelle Anwender und Leitern für den Heimwerkerbedarf.

Die Änderungen, die den dritten Teil der Norm betreffen, sind bisher noch nicht final verabschiedet. Thomas Casper umschreibt mögliche Veränderungen, auf die sich der Handel einstellen kann: "Eine verbindliche Aussage können wir selbstverständlich noch nicht treffen. Wir rechnen allerdings damit, dass es Änderungen hinsichtlich der Art und des Umfangs der an der Leiter anzubringenden Sicherheitshinweise geben wird. " Die EN 131 richtet sich an die Hersteller. Der vorhandene Bestand darf weiterhin verkauft und von den Anwendern genutzt werden.

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