Reform des Bauvertragsrechts
Muster für Verbraucher-Verträge aktualisiert
Berlin (ABZ). – Zum neuen Jahr ist die größte Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Eigentümerverband Haus & Grund haben ihre bereits seit zehn Jahren gemeinsam herausgegebenen Vertragsmuster an die ab dem 1. Januar 2018 gültigen Neuerungen angepasst. Zur Verfügung stehen zukünftig ein Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern), der sowohl für die Beauftragung von Handwerkerleistungen als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses verwendet werden kann. Der Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag (Verbraucherbauvertrag) findet hingegen Anwendung, wenn ein Bauunternehmen mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Ein-/Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers beauftragt wird.
Darüber hinaus kommt dieser Vertrag zur Anwendung, wenn der Bauunternehmer erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude erbringen soll, die einem Neubau gleichkommen. Die Überarbeitung ist vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Reform des Bauvertragsrechts erfolgt und spiegelt die dortigen Neuerungen wider. So wurden u.a. die Regelungen zu Leistungsänderungen und zusätzlichen Leistungen sowie zur fiktiven Abnahme an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Der Schlüsselfertigbauvertrag wurde um das dem privaten Bauherrn seit dem 1. Januar 2018 zustehende Widerrufsrecht ergänzt. Ebenso berücksichtigt wurden die vom Gesetz vorgegebenen verbraucherschützenden Regelungen im Bereich der Abschlagszahlungen. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum Anwendungsbereich des jeweiligen Vertrages sowie zum Ausfüllen der Verträge geben. Wie auch in der Vergangenheit sind die Vertragsmuster kostenlos bei ZDB-Landesverbänden, Mitgliedsinnungen, in Haus & Grund-Ortsvereinen und im Internet (www.zdb.de und www.hausundgrund.de) erhältlich.