Reform für Firmenerben beschlossen

Kabinett billigt Steuererleichterungen

BERLIN (dpa). - Nach monatelangem Koalitionsstreit und trotz weiterhin strittiger Punkte hat das Kabinett eine Reform der Erbschaftsteuer beschlossen. Auch künftig sollen Firmenerben weitgehend von der Steuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und damit Arbeitsplätze erhalten. Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr strengere Regeln für die Steuerbegünstigung verlangt hatte. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Mio. Euro soll es künftig eine "Bedürfnisprüfung" geben: Der Erbe muss dann nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde.

Bis das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wird, dürfte es allerdings noch einige Änderungen geben, denn die Regelungen sind selbst innerhalb der Koalition weiter umstritten. Die CSU-Minister gaben in der Kabinettssitzung eine Protokollerklärung ab, in der sie Nachbesserungen zugunsten der Wirtschaft anmahnten. In der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vertrat auch Unions-Fraktionschef Volker Kau-der (CDU) die Auffassung, dass der Ge-setzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ergänzt werden müsse. Teile der SPD halten die Zugeständnisse an Firmenerben allerdings schon jetzt für zu weitgehend.

Erst vor kurzem hatten sich Spitzenvertreter von Union und SPD mit dem Finanzministerium auf den Gesetzentwurf verständigt. Dabei war die Grenze für die "Bedürfnisprüfung" noch einmal von ursprünglich geplanten 20 auf jetzt 26 Mio. Euro angehoben worden. Für Familienunternehmen mit Kapitalbindungen stieg der Schwellenwertvon 40 auf 52 Mio. Euro. Unterhalb dieser Grenzen werden dem Erben weiterhin automatische Steuervorteile gewährt: Wenndas Unternehmen lange genug weitergeführt wird und Jobs erhalten bleiben, entfällt die Erbschaftsteuer – je nach Einzelfall – größtenteils oder sogar vollständig.

Bei der "Bedürfnisprüfung" soll privates Vermögen bis zur Hälfte herangezogen werden. Wer sich nicht in die Bücher gucken lassen will und deshalb die Einbeziehung des Privatvermögens ablehnt, kann auf ein Alternativmodellzurückgreifen – dann bleibt jedoch nur ein geringerer Teil des Betriebsvermögens von der Steuer verschont. Grundsätzlich müssen künftig mehr Unternehmen nachweisen, dass sie für die erlassene Erbschaftsteuer Arbeitsplätze erhalten. Nur bei Kleinstbetrieben mit bis zu drei Mitarbeitern entfallen auch künftig entsprechende Kontrollen. Für Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten gelten weniger strenge Auflagen.

Der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung sieht im Gesetzentwurf eine systematische Benachteiligung relativ kleiner Betriebsvermögen. "So wird der Mittelstand – das Rückgrat unserer Volkswirtschaft – zugunsten der Großunternehmen belastet", warnte Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer. Mario Ohoven vom Bundesverband Mittelständische Wirtschaft geht sogar noch weiter: "Es gibt nur eine gerechte, verfassungsrechtlich saubere und zugleich unbürokratische Lösung – die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer."

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf." So seien die Grenzwerte für die "Bedürfnisprüfung" noch immer deutlich zu gering.

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