Rohre und Formteile

Verwechslungsgefahr bei Abwassersystemen

Rohr- und Leitungsbau
Die "Silent-PP"-Rohre und -Formstücke sind geprüft und zugelassen. Foto: Geberit

Pfullendorf (ABZ). – Bei der Abwasserinstallation werden ähnlich aussehende Abwasserrohre und -formteile verschiedener Hersteller oftmals in einem Regal gelagert – zunächst kein Problem. Kombinieren Handwerker jedoch die unterschiedlichen Systeme bei der Installation miteinander, können nach Informationen von Geberit Risiken entstehen. Nach Angaben des Sanitärprodukte-Anbieters kann z. B. der Gewährleistungsanspruch und Support infrage gestellt werden, denn Hersteller übernehmen in aller Regel nur die Gewährleistung für die Kompatibilität verschiedener Komponenten ihres eigenen Rohrleitungssystems.

Tritt nach der Installation im Betrieb ein Schaden auf, der auf der fehlenden Kompatibilität der vom Installateur eingesetzten Rohre, Formstücke oder sonstigen Komponenten unterschiedlicher Hersteller beruht, so bestehen in diesem Fall keinerlei Gewährleistungsansprüche des Installateurs. Zudem werden die jeweiligen Hersteller auch den Support in den meisten Fällen verweigern. Der Installateur trägt damit die alleinige Verantwortung für den entstandenen Schaden. Ähnlich verhält es sich nach Informationen von Geberit bei Brandschutzlösungen bzw. Rohrabschottungen: Bei der Installation wird die Rohrleitung durch ein klassifiziertes Bauteil geführt und muss abgeschottet werden. Setzt der Installateur ein Rohrschott eines anderen Herstellers ein, für das in dieser Form der Ausführung keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) vorliegt, ist die Ausführung entsprechend mangelhaft. Die Folge: Im Falle eines Brandes haftet der Errichter der Anlage, also der Installateur, für den Mangel.

Auch hinsichtlich des Schallschutzes kann ein Risiko eintreten, wenn Formteile, Rohre und sonstige Komponenten unterschiedlicher Hersteller miteinander eingesetzt werden – denn dadurch verlieren die bestehenden Schallschutznachweise der Hersteller ihre Gültigkeit. Der Installateur darf bei schalltechnischen Problemstellungen in der Regel keine Unterstützung seitens der Hersteller erwarten und muss bei Bedenken, ob die geforderten Schallwerte eingehalten werden, eigenständig den Nachweis erbringen. "Silent-PP"-Rohre und -Formstücke von Geberit sind innerhalb von Gebäuden und erdverlegt innerhalb der Gebäudestruktur in Anlehnung an DIN EN 1451-1 geprüft und zugelassen. Das "Silent-PP"-Abwasserstecksystem eignet sich für die Fallleitung und zur schalloptimierten Stockwerksanbindung. In Kombination mit dem Entwässerungssystem "Silent-db20" als Fallstrang kann es gute Brand- und Schallschutzwerte erreichen.

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