RSV-Videokonferenz

„Wir arbeiten weiter!“

Corona Aktuell Modernisierung und Sanierung
Am virtuellen Erfahrungsaustausch nahmen rund 25 Personen, die sowohl in großen und kleinen Netzbetreiberfirmen, als auch in ausführenden Bereichen der Branche tätig sind, teil. Vom RSV nahmen Geschäftsführerin Reinhild Haacker (3. Reihe, 1. v.L.) und Vorstandsvorsitzender Andreas Haacker (2. Reihe, 1. V.L.) an der Konferenz teil. Foto: RSV. e.V.

Hamburg (jg). – Auch in schwierigen Zeiten ist es dem Rohrleitungssanierungsverband e.V. (RSV) zufolge wichtig, dass Abwasserleitungen und Kanäle einwandfrei funktionieren. Das Branchengeschäft müsse so gut wie möglich, auch in Zeiten der Corona-Krise, am Laufen gehalten werden. Um sich im Sinne des „social distancing“ trotzdem über die derzeitige Situation von Auftraggebern und -nehmern in der Rohrsanierungsbranche austauschen zu können, hat der RSV kürzlich zum Erfahrungsaustausch per Videokonferenz eingeladen. An diesem nahmen rund 25 Personen teil, die sowohl in großen und kleinen Netzbetreiberfirmen, als auch in ausführenden Bereichen der Branche tätig sind.

Die zugeschalteten Netzbetreiber signalisierten, dass auch bei der Vergabe und Baustellenabnahme aktuell kaum Einschnitte zu verzeichnen seien. Die Planer würden im Home-Office weiter an Ausschreibungen arbeiten. Wo die Arbeit vor Ort notwendig sei, reduziere man die Mitarbeiterkontakte so weit wie möglich. Dazu gehöre auch, dass Dienste anders geschichtet werden, um soziale Kontakte noch weiter zu minimieren. Vieles lasse sich derzeit mithilfe von Telefon- und Videokonferenzen klären. Sorgen bereite den ausführenden Unternehmen die Unsicherheit, die sich direkt auf die Zahlungsmoral auswirke. „Wichtig ist, dass Auftraggeber erkennen, dass die Liquidität gesichert werden muss“, sagte einer der Teilnehmenden.

Arbeitsbedingungen besser denn je

Die Corona-Krise und die einschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung führen aber auch dazu, dass Kanal- und Sanierungsarbeiten in Innenstädten nun besser denn je durchgeführt werden können, da weniger Betrieb herrsche. Auch in der digitalen Zusammenarbeit seien Vorgehensmaßnahmen angepasst worden. So seien jetzt Zustimmung per E-Mail oder digitale Unterschriften problemloser möglich als zuvor, um Aufträge weiter bearbeiten zu können. Dazu würden auch vereinfachte Prüfungen von Bauvorhaben zählen, so die Teilnehmenden der Videokonferenz. Mitarbeiter würden nur wenn absolut nötig auf die Baustelle geschickt, um die Situation vor Ort zu prüfen. Dort sei es aber mitunter nötig, den Mindestabstand von 1,5 beziehungsweise 2 Metern zwischen zwei Personen zu unterschreiten. Dennoch würde darauf geachtet, dass die zusammenarbeitenden Mitarbeiter keinen direkten Kontakt zu Arbeitenden aus anderen Schichten haben, damit – im Falle einer Infektion – die Personenkette zurückverfolgt und entsprechende Menschen in Quarantäne gehen könnten.

In einem Schreiben hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dargelegt, unter welchen Bedingungen Baumaßnahmen weitergeführt werden sollen und wann sie eingestellt werden müssten. Sie sollen „erst eingestellt werden, wenn behördliche Maßnahmen dazu zwingen (wenn es zum Beispiel Betretensverbote gäbe) oder aufgrund behördlicher Maßnahmen ein sinnvoller Weiterbetrieb nicht möglich ist (beispielsweise weil überwiegende Teile der Beschäftigten des Auftragnehmers unter Quarantäne gestellt worden sind).“ Höhere Gewalt vertragsrechtlich als Bauablaufstörung anzuführen, könne auch in der Corona-Pademie „nicht pauschal angenommen werden“, hieß es.

Trotz der neuen und ungewohnten Situation sei festzuhalten, dass „so gut wie jetzt sonst nicht gebaut werden könne“. Derzeit werde mit weitgefasstem Planungsvorlauf gearbeitet und die Materialien, die sich noch in den Lagern befinden, werden „weg produziert“, sodass die Arbeit weiterlaufen kann. Auch die Arbeit von Zulieferern laufe derzeit noch weitestgehend normal. Es müsse allerdings berücksichtigt werden, dass man in Bezug auf die Corona-Pandemie und die Ausbreitung des Virus stets nur den Ist-Zustand beurteilen könne. Prognosen für die Zukunft aufzustellen, sei derzeit schwierig.

Rechnungen rechtzeitig ausgleichen

Abgesehen vom noch normal fortschreitenden Arbeitsablauf in der Branche, verändere sich die Zusammenarbeit mit Ländern wie Frankreich gerade sehr. Tatsächlich stehe dahingehend alles still, planbare Aufträge in diesen Bereichen werden gerade ausgesetzt. Lieferungen aus anderen Nachbarländern seien derzeit länger als üblich unterwegs. Trotzdem verliefen die derzeitigen Einschränkungen noch in einem vertretbaren Maße, so die Teilnehmenden.

Dennoch müsse man auch kleinere Betreiber und ausführende Unternehmen berücksichtigen, die mehr denn je auf rechtzeitigen Rechnungsausgleich angewiesen seien. Genau dort verzeichne man momentan einige Verzögerungen, auch wenn es um bereits ausgeführte Aufträge gehe. Dass Unternehmen, egal ob groß oder klein, liquide bleiben, sei, wie bereits angeführt, in der momentanen Situation das wichtigste. Das müsse sichergestellt sein, waren sich die Teilnehmenden des Austauschs einig. Jedoch sei es auch das Ziel kleinerer Unternehmen und Verbände, die Arbeit so gut wie möglich fortzusetzen und das Beste aus der derzeitigen Situation zu machen. Größere Sorge bereitete den per Video-Chat Anwesenden die Versorgung und Unterbringung der Mitarbeiter vor Ort. Hotels und Gaststätten sind derzeit geschlossen, weshalb Firmen sich zukünftig auch gezwungen sehen würden, Baustellen, die weiter entfernt seien, nicht mehr anzusteuern, da das Personal nicht untergebracht werden könne. Aber auch hier gelte: Man werde sehen, wie sich die Situation zukünftig entwickelt und wie man diese dann handhaben werde.

Um Verunsicherungen der Arbeitnehmer entgegenzuwirken, haben viele Firmen Passierscheine ausgestellt, mit denen die Arbeitenden nachweisen können, wegen welcher Baumaßnahme sie zu welcher Baustelle fahren müssen. Auch sei es möglich, Kopien von Aufträgen mitzugeben; der Auftrag müsse dann allerdings auch auf dem Schein vermerkt sein.

Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einem Rundschreiben vom 19. Darüber informiert, wie während der Corona-Krise – abweichend von den Regelverfahren – schnell und effizient beschafft werden kann. Dies betrifft auch das Rundschreiben, das sich an Bundesressorts, Länder und kommunale Spitzenverbände richtet. Darauf wird im Newsletter der BI-Vergabe hingewiesen. Außerdem gibt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit einem Erlass vom 26. Februar Hinweise zur Auslegung der Bestimmungen der VOB/A 2019 für die Vergabe von Bauleistungen.

Zuversicht und Besonnenheit

In der Videokonferenz diskutierten die Teilnehmenden auch, was bei Leistungsausfällen zu tun sei. Verzögere sich eine beauftragte Leistung des Auftragnehmers, seien Ausführungsfristen von Bau- Liefer- oder Dienstleistungsverträge angemessen zu verlängern. Darauf weist Dr. Daniel Soundry, LL.M in einem Beitrag des „Vergabeblogs“ hin. Kann ein Auftragnehmer nicht fristgerecht liefern, darf er demnach eine Verlängerung der Ausführungsfristen verlangen, so der Fachanwalt.

Generell zeigten sich die Teilnehmenden der RSV-Konferenz zuversichtlich, denn es sei „eine Branche die arbeiten kann“. Abwasser- und Rohrarbeiten seien wichtig und sollten aufrechterhalten und fortgeführt werden. Das Leben gehe weiter und alle Beteiligten seien angehalten, ruhig und besonnen zu handeln, ihre Mitarbeitenden und ihre Partnerunternehmen zu schützen und die Situation jederzeit neu zu beurteilen. Weitere Informationen gibt es unter www.rsv-ev.de.

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