S21: Klage wegen Brandschutz abgewiesen

Mannheim (dpa). – Gegner des Bahnprojektes Stuttgart 21 sind mit einer Klage wegen des Brandschutzes im geplanten Tiefbahnhof gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) teilte jetzt in Mannheim mit, dass er die Klage eines Mitglieds der S-21-kritischen "Ingenieure22" abgewiesen habe. Dieser Ausgang des Rechtsstreits zwischen den Ingenieuren und der Genehmigungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und S-21-Bauherrin Deutsche Bahn hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung abgezeichnet. Die Mannheimer Richter sahen keine besondere Betroffenheit des 80 Jahre alten Klägers Hans Heydemann – und damit auch keine Zulässigkeit seiner Klage. Das EBA hatte beantragt, die Klage abzuweisen. Heydemann hatte argumentiert, dass er als regelmäßiger Bahnfahrer und Stuttgarter Bürger von brandschutzrechtlichen Mängeln des unterirdischen Bahnhofs in seinen Grundrechten verletzt werden würde – dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Dem folgten die Richter nicht.

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