Modernisierung von Sozialwohnungen

Sachsen strebt stärkere Förderung an

Dresden (dpa). - Sachsen will die Modernisierung von Sozialwohnungen attraktiver machen und hat die Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau erweitert.

„Mit der besonders hohen Förderung für einen energetisch hohen Standard ermöglicht der Freistaat der Wohnungswirtschaft, auch im Sozialwohnungsbestand den energetischen Zustand der Gebäudesubstanz deutlich zu verbessern”, sagte Regionalminister Thomas Schmidt (CDU) vor Kurzem in Dresden. Mit der Neufassung sollen neben der bisherigen Förderung deutlich attraktivere Konditionen für energetisch hochwertige Modernisierungen eingeführt werden.

Zudem sollen künftig auch Dresden und Leipzig in das Fördergebiet einbezogen werden. Bislang gab es hier nur Förderungen für den Neubau. Auch sollen bisherige Förderungen aktualisiert werden. Der Förderhöchstbetrag je Quadratmeter etwa werde laut Schmidt an die Entwicklung der Baukosten angepasst und von 400 auf 580 Euro erhöht. Dies trage dazu bei, dass die Bauwirtschaft trotz der aktuell sehr schwierigen Lage weiterhin Aufträge erhält.

Neben der energetischen Modernisierung sei künftig auch die Herstellung von Barrierefreiheit, der Anbau von Balkonen, der Ein- oder Anbau von Aufzugsanlagen oder die Anpassung der Wohnungsgrundrisse möglich. Um eine Förderung zu bekommen, muss die geplante Modernisierung einen Mindestumfang von 200 Euro pro Quadratmeter haben. Zudem sollte sich die Wohnungsgröße im Rahmen der Grenzen des sozialen Wohnungsbaus bewegen. Das beantragte Projekt sollte auch den wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde entsprechen.

Trifft dies zu, könne mit einem Zuschuss in Höhe von 35 Prozent und zusätzlich einem zinsverbilligten Darlehen in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben gerechnet werden. Die Obergrenze dieser Förderung liegt bei 580 Euro pro Quadratmeter. Demnach unterliegen modernisierte Wohnungen für 15 Jahre einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Sie dürfen also nur an Haushalte mit einem Wohnungsberechtigungsschein vermietet werden.

Hierbei dürfe die Miete nicht höher als 6,80 Euro pro Quadratmeter sein - nach einer energetisch hochwertigen Modernisierung nicht höher als 7,50 Euro. Für 2023 seien hierfür im Doppelhaushalt Bewilligungen von rund 67 Millionen Euro vorgesehen - 2024 von knapp 80 Millionen.

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