In Sachsen
Sanierung von Straßen vereinfachen
Künftig soll es bei Sanierungsprojekten kein Planfeststellungsverfahren mehr geben. Das soll auch bei Ersatzneubauten von Brücken und der Ergänzung von Straßen mit Radwegen gelten. Für Neubauten sind allerdings weiter Verfahren zur Planfeststellung zwingend erforderlich. "Zu viele Sanierungen ziehen sich bislang unnötig in die Länge – das will ich schleunigst ändern", sagte Kraushaar nach der Kabinettssitzung in Dresden.
Nun wolle man die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit Sanierungsprojekte schneller umgesetzt werden können. Nach den Worten von Kraushaar scheitert Bürokratieabbau häufig daran, dass man am "ganz großen Rad" drehen und alles auf einmal verändern möchte. Wenn sich die rechtlichen Vorgaben ändern, würden die Behörden "entfesselt". Ein weiteres zentrales Anliegen der Gesetzesnovelle sind Erleichterungen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur.
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