Sanierungsanreize und faire Aufteilung

Entwurf zu CO2-Kosten beschlossen

Berlin (ABZ). – Das Bundeskabinett hat vor Kurzem den Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der CO2-Kosten beschlossen, teilte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit. Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen. Für Wohngebäude wird ein Stufenmodell eingeführt, dass die CO2-Kosten anhand der energetischen Qualität des Gebäudes aufteilt. Für Nichtwohngebäude wird zunächst eine 50-50-Lösung geregelt. Die CO2-Kosten werden hier pauschal hälftig zwischen Mieter und Vermieter geteilt. Mit dem Stufenmodell werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche zwischen Mietern und Vermietern umgelegt. Je schlechter die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter, so das Ministerium.

Bei Nichtwohngebäuden wie etwa Gebäuden mit Gewerberäumen greift die 50:50 Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt wurde. Dies sei aber nur eine Übergangslösung. Für Nichtwohngebäude soll bis Ende 2025 ebenfalls ein Stufenmodell entwickelt werden. Aufgrund der Heterogenität von Nichtwohngebäuden (unter anderem Größe, Nutzungsarten, Verbrauch) fehlen laut Ministerium derzeit noch die erforderlichen Datengrundlagen, um eine valide Berechnung der Abstufungen für Nichtwohngebäude vornehmen zu können. Die Daten sollen bis zum Ende des Jahres 2024 erhoben werden.

Bundesbauministerin Klara Geywitz: "Wohnhäuser energiefest machen, ist eine win-win-Situation: Wir schützen die Umwelt und damit nachfolgende Generationen. Unser Ziel ist es, zu einem bestimmten Zeitpunkt CO2-neutral zu heizen. Bis wir das erreicht haben, wird der CO2-Preis fair verteilt. Das ist das Versprechen dieser Koalition und das haben wir heute eingelöst."

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