Sanierungsplan der Bundesregierung

Rückbau öffentlicher Gebäude droht

Berlin (ABZ). – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt, dass der geplante Gebäudeeffizienzerlass der Bundesregierung zu einer Abbruchwelle bei öffentlichen Bundesgebäuden führen kann. Der Erlass soll die längst überfälligen, angemessenen Effizienzanforderungen für den Neubau und die Sanierung öffentlicher Bundesgebäude festschreiben, damit diese zukünftig den Klimazielen entsprechen. Im Erlass fehle bisher jedoch eine Betrachtung des Lebenszyklus als Voraussetzung für die Entscheidung, ob ein Gebäude saniert oder neu gebaut werden müsse. Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive scheine deshalb häufig der Rückbau und der daran anschließende Neubau die wirtschaftlichere Variante. Die DUH fordert, die Betrachtung des Lebenszyklus als notwendige Voraussetzung im Erlass nachzubessern. In der Regel ist es am klimafreundlichsten, bestehende Gebäude solange wie möglich zu nutzen. Ein Abbruch und Neubau lässt die klimaschädlichen CO2-Emissionen und den Ressourcenverbrauch im Bausektor in die Höhe schnellen. Dabei sei der Effizienzerlass Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und sei von der Bundesregierung als wichtiger Baustein für Emissionsminderungen im Gebäudesektor angekündigt worden. Dazu Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung verantwortet einen unglaublichen Sanierungsstau bei den öffentlichen Gebäuden. Jetzt droht sie mit einer stümperhaften Umsetzung des Effizienzerlasses dafür zu sorgen, dass sich die Situation zusätzlich verschlechtert.“ Das ökologischste Gebäude ist das Gebäude, das schon da ist, so Metz. Indem nur die Emissionen aus der Betriebsphase der Gebäude zählten, würden viele Bestandsgebäude schnell zu Altlasten deklassiert und für den Abbruch freigegeben. Diese Herangehensweise vernachlässige völlig die Klima- und Umweltbelastungen, die durch Rück- und Neubau entstünden. Metz: „Die Bundesregierung muss den Gebäudeeffizienzerlass schnellstmöglich auf eine ganzheitliche Bewertung von Gebäuden umstellen. Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren beim Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden.“ Allein der Bausektor mit seinen vor- und nachgelager ten Prozessen trage zu 8 Prozent der deutschen Treibhausgas-Emissionen bei. Auch aus Sicht einer ressourcenschonenden Baupolitik wären Abbruch und Neubau genau der falsche Schritt für die Vorbildfunktion von öffentlichen Gebäuden, auf die im Klimaschutzprogramm explizit verwiesen wird. Doch nicht nur die eingesetzten Materialien für den Neubau, auch die Bauabfälle belasten die Ressourcenbilanz des Bausektors enorm. Aktuell machen Bauabfälle über die Hälfte des nationalen Müllaufkommens aus, so die Verantwortlichen. Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Mit der Abrissbirne lässt sich im Gebäudebereich keine gute Klimapolitik machen. Schon gar nicht, wenn die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion gerecht werden möchte. Der Erlass blendet Emissionen und Ressourcenverbrauch aus dem gesamten Lebenszyklus aus. Dabei liegen bereits heute etablierte Verfahren für eine ganzheitliche Bewertung von Gebäuden vor. Die Betrachtung des gesamten Gebäude-Lebenszyklus muss auch in weiteren gesetzlichen Regelungen Eingang finden, speziell im Gebäude- Energie-Gesetz und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Nur so können die enormen Einsparpotenziale in öffentlichen Gebäuden zielgerecht angegangen werden.“

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