Schadensmanagement

Mit den Versicherern auf Augenhöhe

von:

Lothar F. Droste

Modernisierung und Sanierung
Lothar F. Droste.

Bünde. – Gebäudesanierer haben nach einem Schaden oftmals Ärger mit den Versicherern. Schnell steht der Betrieb dann vor der Frage: Kosten sparen oderHaftungsrisiken eingehen? Einziger Ausweg aus diesem Dilemma ist die Einrichtung eines professionellen Schadensmanagements. Ein Wegweiser dahin. Immer mehr Häuser in Deutschland kommen in die Jahre. Mit dem Alter der Gebäude steigt auch die Anzahl der Schäden. So verzeichnet der Gesamtverband der deutschen Versicherungsunternehmen, dass durchschnittlich alle 16 Jahre eine Immobilie einen Wasserschaden hat. So die Statistik, Tendenz steigend. Die Sanierungsfachbetriebe haben demzufolge keinen Grund zur Klage, die Auftragsbücher sind voll.Büroarbeit hält da nur auf, muss aber sein. Vor allem, wenn der Versicherer Ärger macht. Seine Gegengutachten setzen den Betrieb schnell unter Druck, ein Verhandeln in einer solchen Situation scheint oft aussichtslos. Noch viel mehr, wenn sich der kleine Fachbetrieb mit der Rechtsabteilung eines Versicherungskonzerns herumschlagen muss.Denn die Ausgangslage kann sich sehr schnell ungünstig entwickeln. Der Schaden wird gemeldet und die Reparatur duldet keinen Aufschub. Erst dann, wenn ein Teil der Arbeiten schon erledigt ist, folgt die seriöse Berechnung der Schadenhöhe. Vor allem bei der Kalkulation zur Bekämpfung von Folgeschäden, insbesondere die der mykologischen Art. Die Meinungen zwischen Sanierer und Versicherung gehen dann schnell auseinander. Und das, obwohl der Verband der Schadensversicherer seinen Mitgliedern dazu klare Richtlinien mit auf den Weg gegeben hat.Ein kurzes klassisches Beispiel, das wohl jeder der Branche kennt: Zum Einrichten der Baustelle gehört auch die vorgeschriebene Untersuchung der Raumluft: Haben die Sporen von Schimmelpilz bereits gestreut? Würde man das nicht tun, könnte das leicht als Mangel ausgelegt werden. Bei der Abrechnung streicht der Regulierungsbeauftragte des Versicherers diese (Fremd)-Kosten dann allzu oft als "nicht nötig" heraus. Und unversehens steckt der Fachbetrieb in der Zwickmühle: Einerseits drückt der Versicherer auf die Kostenbremse und andererseits will er und muss er den Schaden nach allen Regeln der Kunst beheben, und zwar vollständig. Schließlich steht er in der Haftung – auch für die meist sehr teuren Spätfolgen – und nicht das Versicherungsunternehmen.

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Modernisierung und Sanierung
Schadenssanierer im Einsatz: mykologische Behandlung wegen Schaden durch Löschwasser nach Hausbrand. Fotos: DGIS

Um mit den Versicherern und den begutachtenden Sachverständigen auf Augenhöhe verhandeln zu können, ist eine Top-Ausbildung unerlässlich. Am besten ist es, wenn der Einsatzleiter im Fachbetrieb sogar selbst zertifizierter Sachverständiger ist. Der Markt hält dafür entsprechende Ausbildungslehrgänge bereit. Bei denen übrigens auch der Umgang mit den Regulierungsbeauftragten der Versicherungsgesellschaften Teil der Lehrinhalte ist.Zum Zweiten sollten sich die Einzelkämpfer unter den Gebäudesanierern entschließen, sich einem versicherungsunabhängigen und namhaften Netzwerk oder Unternehmensverbund anzuschließen – und dessen Qualitätslabel deutlich vor sich hertragen. Es dürfte einleuchten, dass jedes Mitglied einer solchen Organisation ein sehr viel besseres Standing gegenüber dem Versicherer hat als ein Einzelkämpfer. Aber selbst dann ist kein Sanierungsbetrieb dagegen gefeit, dass es doch zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Viel zu sehr stehen die Sachbearbeiter in den Schadensabteilungen unter Druck, um eine gewisse Performance zu erbringen. Gute Fachsanierer kennen deren Zermürbungsstrategie, vor allem die Bezahlung der Erstversorgung sollte daher mit passenden Verträgen und AGBs abgesichert sein. Ansonsten drohen kostspielige Vergleiche. Und da kann schließlich die Unterstützung durch einen professionellen Schadensmanager helfen.Denn Anwälte, die auf derlei Gerichtsverhandlungen spezialisiert und deshalb auch bei den Versicherungsjuristen respektiert sind, sind in Deutschland rar gesät. Wie im Verbraucherschutz halten auch Sanierungsfachverbände in ihrem Netzwerk Dienstleistungsunternehmen bereit, die neben der reinen fachlichen Unterstützung auch rechtliche Beratung anbieten. Dennoch wird es sich nie vermeiden lassen, dass auch mal gute Arbeit unterbezahlt bleibt. Das liegt in der Natur der Sache: Wenn drei Experten einen komplizierten Sachverhalt zu klären haben, gibt es mindestens vier Meinungen. Und eine gütliche Einigung. Aber Häufigkeit und Umfang solcher Streitigkeiten lassen sich deutlich reduzieren.Der Autor ist Vorstand der Deutsche Gütegemeinschaft Immobilienschadenservice AG (DGIS).

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