Schallschutz-DIN 4109

Bisotherm veröffentlicht Nachschlagewerk

Mülheim-Kärlich (ABZ). – Bisotherm hat für Tragwerksplaner, Bauphysiker und Fachplaner mit dem Schallschutz-Guide ein verlässliches Nachschlagewerk zur aktuellen Schallschutz-DIN 4109 veröffentlicht.

Bisotherm ist eines von zwei Unternehmen der (Leicht-)Betonmauerwerksindustrie, das eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung zur Anwendung seiner Produkte zum Nachweis des baulichen Schallschutzes erhalten hat. Vorausgegangen waren umfangreiche, bestandene Prüfungen.

Das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin hat Bisotherm die Zulassung Z-23.22-2075 erteilt. Damit ist amtlich bestätigt: Schall- und Wärmeschutz mit nur einem Wandbaustoff – Steine von Bisotherm können beides.

Wandbaustoffe von Bisotherm sind geeignet für den Wärme- wie auch für den wirkungsvollen Schallschutz. Mit der vom DIBt erteilten Zulassung Z-23.22-2075 ist es nun amtlich bestätigt: Bisotherm schützt nicht nur vor unerwünschten Temperaturen, sondern auch vor unerwünschten Geräuschen. Der "Zulassungsgegenstand" umfasst zahlreiche Steinsorten aus dem umfangreichen Bisotherm-Programm: Mauerwerk aus Leichtbeton- oder Beton-Lochsteine nach DIN EN 771-3 in Verbindung mit DIN V 20.000-403 sowie DIN V 18 151-100, DIN V 18 152-100 und DIN V 18 153-100 oder nach allgemein bauaufsichtlicher Zulassung. Mit Veröffentlichung der DIN 4109 hat sich das Nachweisverfahren grundlegend geändert und ist bedingt durch die detaillierten Berechnungen nun sehr komplex. Denn das neue akustische Bilanzverfahren geht nicht mehr von einem bewerteten Schalldämmmaß des Trennbauteils mit pauschalierter Flankenübertragung aus, sondern verlangt die differenzierte Berücksichtigung aller Schallübertragungswege, der einzelnen flankierenden Bauteile, einschl. der zugehörigen Stoßstellendämmmaße (Kij).

Das bewertete Schalldämmmaß homogener, einschaliger Bauteile aus Leichtbeton und Beton kann unmittelbar aus der flächenbezogenen Masse ermittelt werden. Die Schalldämmwerte dieser Leichbetonsteine haben einen Bonus von + 2 dB gegenüber allgemeinem Mauerwerk bei identischer Wanddicke und Rohdichte. Dies ist begründet in deren poröser Struktur und den verwendeten Zuschlägen.

Für nicht homogene, gelochte Steine mit Wanddicken ? 24 cm und Rohdichte < 0,8 muss die Schalldämmumg (Direktschalldämmmaß Rw,Bau,Ref) aus Prüfstandsmessungen gewonnen werden. Dieses Direktschalldämmmaß ist Basis für ein allgemein gültiges Prüfzeugnis (abP) und stellt einen Wert dar, der in die Schallschutzberechnung mit einfließt.

Bisotherm ist einer der wenigen Wandbaustoffanbieter, der verlässliche Schallschutzwerte bietet, die per Zulassung bestätigt wurden. Denn erst in Verbindung mit der erteilten Zulassung für Bisotherm ist ein rechnerischer Nachweis nach neuer DIN 4109:2016-07 möglich. Durch die zahlreichen Messungen in Prüflaboren und an realen Bauprojekten ließen sich die für die Zulassung notwendigen Daten und Fakten zusammentragen, die seitens des DIBts gefordert waren.

In Tabellen hat Bisotherm bewertete Direktschalldämmmaße Rw für einschalige (Innen-)Wandkonstruktionen und von unterschiedlichen wärmedämmenden Außenwänden, unter Berücksichtigung des Mörtel- und Putzsystems zusammengestellt, die als Eingabeparameter für die Berechnungsprogramme dienen, um verlässliche Schallschutzberechnungen zu erstellen.

Durch die Veröffentlichung der neuen DIN 4109 ist bekannt gemacht worden, dass die Anforderung an die Luftschalldämmung zweischaliger Wohnungs- bzw. Haustrennwände im Vergleich zur alten DIN 4109 verschärft wurde und die gewählte Baukonstruktion – gemeinsames Fundament, getrennte Bodenplatte usw. – differenzierter betrachtet wird.

Als Konsequenz darauf sollte folgen: Im einfachen und kostengünstigen Wohnungsbau, bspw. für Studentenwohnheime sollten sich die Anforderungen an den Schallschutz nach neuer DIN 4109-1 "Mindestanforderungen" richten.

Im Bauvertrag sollte – auch zur Absicherung des Bauunternehmers – ein eindeutiger Hinweis auf den "nur" zu erbringenden Mindestschallschutz nach DIN 4109 dokumentiert werden.

Für alle anderen Bauvorhaben, wie Eigentumswohnungen in üblicher Qualität oder mit Komfortanspruch, sollten im Vertrag explizit die erhöhten Schallschutzanforderungen nach DIN SPEC 91314 oder Beiblatt 2 der DIN 4109:1989-11 fixiert werden.

Bei Eigentumswohnungen im Luxusbereich sollten in jedem Fall die gewünschten Schallschutzanforderungen im Vorfeld vertraglich geregelt sein. Diese können auch über den Werten des erhöhten Schallschutzes des nach DIN SPEC 91314 liegen, was aber für den Bauunternehmer erhebliche Aufwendungen mit sich bringt und somit kalkulatorisch berücksichtigt werden muss.

Bei öffentlichen Gebäuden muss vereinbart werden, welche Anforderungen nach welcher Norm zu Grunde gelegt werden, da aus öffentlich-rechtlicher Sicht die neue Norm DIN 4109 erst mit ihrer bauaufsichtlichen Einführung rechtlich bindend ist.

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