Schleswig-Holstein
Bauen soll "erleichtert und günstiger werden"
Viele baurechtliche Standards und Verfahren seien bereits angeglichen. Mit der aktuellen Gesetzesvorlage sollen vor allem Regelungstexte, Paragrafen und Vorschriften inhaltlich aufeinander abgestimmt werden. Eine vollständige Übernahme der Musterbauordnung sei nicht möglich, da regionale Besonderheiten berücksichtigt werden müssten. Dies gelte etwa für den Bau von Reetdachhäusern, bei Vorgaben für Stellplätze oder bei der Barrierefreiheit. So soll es in Schleswig-Holstein insbesondere keine Abstriche bei der Barrierefreiheit geben. Allerdings wird es auch keine neuen Standards geben.
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