Schlichterspruch angenommen

Bau-Mindestlöhne steigen ab April

Berlin (ABZ). – 200.000 Bauarbeiter profitieren künftig von steigenden Mindestlöhnen. In den Verhandlungen um eine höhere Lohnuntergrenze hat die Arbeitgeberseite kurz vor Ende der Frist den Schlichterspruch Rainer Schlegels angenommen. Die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau (Mindestlohn 1) steigt damit bundesweit ab dem 1. April um 35 Cent auf 12,55 Euro pro Stunde. Darüber hinaus wird der zweite Mindestlohn, den es in den alten Bundesländern und in Berlin für Facharbeiten gibt, erhalten bleiben und ebenfalls angehoben – und zwar um 20 Cent: Dieser sogenannte Mindestlohn 2 wird ab April im Westen bei 15,40 Euro pro Stunde und in Berlin bei 15,25 Euro liegen. Die neuen, gestiegenen Mindestlöhne haben eine Laufzeit bis Ende 2020. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) lobte den Schulterschluss der Arbeitgeber. „Damit sind die Lohn-Stoppschilder nach unten gesetzt. Mehr als 200.000 Bauarbeiter profitieren von den höheren Mindestlöhnen“, sagte der IG Bau-Bundesvorsitzende, Robert Feiger. Bauhandwerk und Bauindustrie hätten sich mit der Annahme des Schlichterspruchs kurz vor Ablauf der Frist „buchstäblich in letzter Minute noch richtig entschieden“, so die Baugewerkschaft. „Mit den Mindestlöhnen steht und fällt die Leistungskraft auf dem Bau. Mit ihrem Wegfall hätte der Bau für Zehntausende von Beschäftigten seine Magnetwirkung verloren. Die eigentlichen Garanten für Fachkräfte und Nachwuchs auf dem Bau sind allerdings die Tariflöhne“, sagte Carsten Burckhardt, der im Bundesvorstand der IG Bau für das Bauhauptgewerbe zuständig ist. Das müssten der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) deutlich vor Augen haben, wenn es in diesem Frühjahr um die neue Lohntarifrunde für das Bauhauptgewerbe gehe.

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