Schutzschirm für den Mittelstand

KfW-Schnellkredit gestartet

Frankfurt/Main (ABZ). – Mit Schnellkrediten der KfW ist in dieser Woche ein weiterer Baustein des umfassenden Schutzschirms der Bundesregierung für den Mittelstand gestartet. Nach dem Beschluss des Programms am 6. April und der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission vom 11. April wurden in sehr kurzer Zeit die notwendigen Schritte zur Umsetzung des KfW-Schnellkredits bei der KfW und den Hausbanken geschaffen."Mit dem KfW-Schnellkredit stellen wir unseren vielen mittelständischen Unternehmen jetzt schnell die so dringend benötigte Liquidität bereit", so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. "Mit der Übernahme von 100 Prozent der Kreditrisiken und einer Laufzeit von zehn Jahren helfen wir unbürokratisch und verlässlich." Bundesfinanzminister Olaf Scholz ergänzte: "Mit einem beispiellosen Hilfspaket sorgen wir dafür, dass kleine, mittlere und auch große Unternehmen die schwierigen Zeiten überbrücken und danach voll durchstarten können." Auch der KfW-Vorstandsvorsitzende Dr. Günther Bräunig zeigte sich zufrieden: "Mit dem KfW-Schnellkredit wurde im Rahmen der Corona-Hilfe eine weitere wichtige Maßnahme umgesetzt, die besonders auf Firmen und Betriebe ab zehn Mitarbeiter zugeschnitten ist."Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen: Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt hat – sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen – soll ein "Schnellkredit" mit folgenden Eckpunkten gewährt werden: Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 Prozent des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, jedoch höchstens 500.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und höchstens 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Auf Wunsch gewährt die KfW bis zu zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.Darüber hinaus gibt es Verbesserungen beim bereits bestehenden KfW-Sonderprogramm. Diese bestehen in einer Verlängerung der Laufzeit auf bis zu sechs Jahre, für Kredite bis 800.000 Euro sogar bis zu zehn Jahre. Zudem wird für die Annahme einer positiven Fortführungsprognose darauf abgestellt, dass die Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufgewiesen haben.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Leitung (m/w/d) der Abteilung Tiefbau, Pullach im Isartal  ansehen
Aufsichtsperson I zur Ausbildung als Technische/r..., Niedersachsen Mitte  ansehen
Seilbaggerfahrer (m/w/d), Jettingen-Scheppach  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen