Schwertransport-Begleitfahrzeuge

BAG bestätigt Rechtsauffassung der Bundesfachgruppe

FRANKFURT/MAIN (ABZ). – Kürzlich hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eine Anfrage der Bundesfachgruppe Schwertransporte (BSK) e. V. beantwortet und dabei klar herausgearbeitet, dass das Fahrpersonal von Begleitfahrzeugen für Großraum- und Schwertransporten (zGG. von mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t) nicht unter die Fahrpersonalverordnung fällt.

Begründet wird dies mit der Tatsache, dass bei diesen Fahrzeugen wesentliche Teile der Ausstattung fest integriert, eingebaut und nicht leicht auszubauen sind. Somit sind dies keine Fahrzeuge im Sinne der Fahrpersonalverordnung, so dass das Fahrpersonal eben nicht den Sozialvorschriften unterliegt. Die BSK empfiehlt seinen Mitgliedern, die betroffenen Begleitfahrzeuge mit diesem Schreiben auszustatten, damit es bei Kontrollen nicht zu Problemen kommt. Die BSK, als Branchen-Fachverband für Schwerguthandling, stellt eine Kopie des Schreibens seinen Mitgliedern selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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