Sekundärbaustoffen droht das Abstellgleis

Duisburg (ABZ). – In Nordrhein-Westfalen entstehen bei der Herstellung von Stahl jährlich 6 Millionen Tonnen Eisenhüttenschlacken. Aus dem industriellen Nebenprodukt werden seit Jahrzehnten güteprüfte und begehrte Baustoffe hergestellt. Dieser im Sinne der Kreislaufwirtschaft vorbildlichen Stoffführung droht durch den Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes NRW (LKrWG) ein herber Rückschlag, informiert das Duisburger FEhS – Institut für Baustoff-Forschung.

Im Entwurf ist demnach in § 2 zu den Pflichten der öffentlichen Hand bei der Einbeziehung und Bevorzugung von Sekundärbaustoffen ausschließlich von Recyclingbaustoffen die Rede, die übrigen Sekundärbaustoffe wären von dieser Regelung ausgeschlossen. Das würde faktisch den Einsatz von schlackenbasierten Baustoffen in öffentlichen Baumaßnahmen in NRW drastisch reduzieren, der wertvolle Sekundärrohstoff müsste deponiert werden, so das Institut. Dies stellt laut FEhS bei der Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser in Auftrag gegebenen rechtlichen Stellungnahme einen Verstoß gegen die europa- und bundesrechtlich normierte Vorrangigkeit der Abfallvermeidung sowie eine verfassungswidrige Diskriminierung von anderen mineralischen Sekundärbaustoffen als Recycling-Baustoffen dar.

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