Seminar der Bauakademie Sachsen

Auswirkungen des Urteils zur HOAI

Leipzig (ABZ). – Die Mindest- und Höchstsatzbindung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verstößt gegen europäisches Recht, entschied kürzlich der Europäische Gerichtshof EuGH. Damit stellt sich für Auftraggeber und Auftragnehmer die Frage, wie mit diesem Urteil im Stadium vor der Vergabe von Planerverträgen, bei bereits laufenden Ausschreibungen, bei laufenden Vertragsverhandlungen und bei bereits abgeschlossenen Verträgen umzugehen ist. Hilfe bietet die Bauakademie Sachsen in Form eines Seminars am 10. Oktober von 9.00 bis 13.00 Uhr in Leipzig. Darin wird Inhalt und Reichweite des Urteiles anschaulich und nachvollziehbar erläutert und konkrete Handlungsempfehlungen zur praxiskonformen Umsetzung aufgezeigt, kündigt die Bauakademie Sachsen an. U. a. soll geklärt werden, ob bekannt gemachte Vergabeverfahren aufgehoben werden müssen. Können die Honorarzonen, anrechenbaren Kosten, Prozentsätze für einzelne Leistungsphasen, Teilleistungspunkte und Tafelwerte, Umbauzuschläge und etc. noch angewandt werden? Auf diese und weitere Fragen wird eingegangen werden.

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