Seminar

Mit neuem Bauvertragsrecht 2018 vertraut?

Merching (ABZ). – Am 1. Januar 2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Hierfür wird das Werkvertragsrecht im BGB um spezielle Regelungen hinsichtlich des Bauvertrags, des Bauträgervertrags, des Verbraucherbauvertrags sowie des Architekten- und Ingenieurvertrages ergänzt und überarbeitet. Dadurch ändert sich der rechtliche Rahmen für alle Baubeteiligten grundlegend. Folgende Neuerungen kommen auf Unternehmen der Baubranche zu: Mit dem neu eingeführten Anordnungsrecht haben Besteller z. B. 30 Tage Zeit, sich mit Vertragspartnern zu einigen, bevor eine rechtsverbindliche Anordnung erfolgt. Private Bauherren werden durch den neuen Verbrauchervertrag stärker geschützt, u. a. durch eine Baubeschreibungspflicht für Auftragnehmer und das neu eingeführte Widerrufsrecht im Verbrauchervertrag. Künftig kann der Lieferantenregress in der Lieferkette bis zum Hersteller durchgereicht werden. Zusätzlich können alle zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in die Regressansprüche einbezogen werden. Auch werden die Rechte von Architekten und Ingenieuren durch neue Haftungsentlastungen, gestufte Leistungen und das Urheberrecht gestärkt. Zusätzlich wird die Erstellung einer Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung verpflichtend. Innerhalb des Seminars „Das neue Bauvertragsrecht 2018“ der Akademie Herkert erklären Rechtsanwälte, mit welchen neuen Regelungen, Stolperfallen und Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung Betroffene sich vertraut machen sollten, um die neue Gesetzgebung rechtssicher zu befolgen. Das Seminar findet am 23. November 2017 in Hamburg und bis April 2018 in weiteren Städten statt: www.akademie- herkert.de/themenuebersicht/ bau-immobilien-kommunales/1319-dasneue- bauvertragsrecht.

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