Sicheres Arbeiten in der Höhe

Das Limit ist nur die Decke

Weilheim (ABZ). – Pro Jahr ereignen sich in Deutschland etwa 100.000 Unfälle auf Baustellen. Somit erleidet etwa jeder 20. Arbeiter einen meldepflichtigen Unfall, darunter befinden sich besonders viele Maler. Zarges hat sich zum Ziel gesetzt, das Bewusstsein für die Bedeutung von Arbeitssicherheit zu stärken und gibt Tipps, worauf Maler, aber auch Trockenbauer und Verputzer bei ihrer täglichen Arbeit achten sollten. Steiggeräte vom Fachmann entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und DIN-Normen.
Zarges Gerüstbau

Das Arbeiten auf Gerüsten, in Höhen, an schlecht zugänglichen Stellen oder auch mit gefährlichen Arbeitsmaterialien gehört für Trockenbauer, Maler und Verputzer zum Berufsalltag. Um etwa Häuserwände oder hohe Treppenhäuser zu streichen, können Maler auf Leitern und Gerüste als ständige Begleiter nicht verzichten. Nicht selten sind dafür improvisierte und unsichere Konstruktionen im Einsatz. Kommt dann noch leichtsinniges Verhalten hinzu, ist die Unfallgefahr erheblich erhöht. Doch das muss nicht sein. Jeder, der in der Höhe arbeitet, kann mit wenigen Schritten die Gefährdung analysieren und das passende Steiggerät auswählen. So lassen sich Unfälle effektiv vermeiden.

Die Zarges-Experten empfehlen, im ersten Schritt zu bestimmen, ob das Steiggerät für den Zugang zum Arbeitsplatz benötigt wird oder ob es selbst als Arbeitsplatz für einen längeren Aufenthalt dient.

Als zweiter Schritt sollte die Beurteilung nach dem Grundsatz "Sicherheit zuerst" folgen. Das heißt, es muss rechtzeitig analysiert werden, welche Gefährdung beim Arbeitseinsatz – und sei er noch so kurz – besteht. Dabei sollten die Arbeitsmittel, die Art der Tätigkeit und der Gefährdung sowie die jeweilige Umgebung berücksichtigt werden, damit mit dem richtigen Steiggerät die maximale Sicherheit für alle Beteiligten erreicht werden kann. Das fordert auch der Gesetzgeber, etwa in der Betriebssicherheitsverordnung. Bei dieser Beurteilung sollten zum Beispiel folgende Kriterien eine Rolle spielen: der Höhenunterschied, der überwunden werden muss, wie kompliziert oder anstrengend die ausgeführte Tätigkeit ist und welche Fluchtmöglichkeit im Notfall besteht.

Im dritten Schritt wird dann nach der Beurteilung möglicher Gefährdungen das richtige Steiggerät ausgewählt. Damit den spezifischen Anforderungen für alle Arbeiten in der Höhe entsprochen und gleichzeitig maximale Sicherheit für die Arbeiter gewährleistet werden kann, gibt es ganz unterschiedliche Gruppen von Steighilfen: von Tritten über Leitern und Arbeitsplattformen oder Lifte bis hin zu maßgefertigter Industrieausstattung.

Der vierte und letzte Schritt schließlich betrifft die richtige Anwendung des geeigneten Steiggeräts. Sicheres Arbeiten gewährleisten die Gefährdungsbeurteilung und die Verwendung eines richtigen Steiggeräts schließlich nur, wenn dieses auch in einem funktionstüchtigen Zustand ist. Steiggeräte sollten deshalb regelmäßig überprüft werden – auch dies schreibt der Gesetzgeber vor. Dafür muss jeder Unternehmer eine sogenannte "befähigte Person für Leitern und Fahrgerüste" benennen, die regelmäßig den ordnungsgemäßen Zustand kritisch begutachtet.

Simone Harrer, Produktmanagerin bei Zarges, erklärt: "Da es viele Einsatzorte mit spezifischen Anforderungen gibt, bietet Zarges ein umfangreiches Portfolio an Steighilfen, aus dem Trockenbauer, Maler und Verputzer die passende wählen können. Dazu gehören Tritte, Leitern, Arbeitsplattformen, Fahrgerüste und Lifte. Im Bereich Industrieausstattung sind Podestleitern, Überstiege oder Treppen sowie kundenspezifische Lösungen erhältlich, die wir exakt nach den individuellen Kundenvorgaben anfertigen."

Unter anderen gehört zum Angebot von Zarges das Klappgerüst "PaxTower", mit dem Anwender einfach durch Einhandbedienung des Klapprahmens sicher Arbeitshöhen von bis zu 7,65 m erreichen. Die robuste Bauweise, nach den neuen Vorgaben der DIN EN 1004 mit dem vorlaufenden Geländer S-Plus, garantiert zudem jederzeit sicheres Arbeiten in der Höhe.

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