Sozialer Wohnungsbau

Kann Förderung mehr Wohnraum schaffen?

Berlin (ABZ). – Bei den Bund-Länder-Gesprächen im Juli wurden die Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau abermals aufgestockt. Ab 2017 stellt der Bund den Bundesländern 1,5 Mrd. Euro bis einschließlich 2019 für die Schaffung günstigen, bezahlbaren Wohnraums zur Verfügung. Die Deutsche Poroton begrüßt diese Entscheidung auch vor dem Hintergrund, dass zunehmend Menschen in Sozialwohnungen verbleiben, an die man nicht ohne weiteres denken würde.

Eine Aufstockung der Mittel schien notwendig, denn die Zahl preisgebundener Wohnungen ging in den letzten Jahren kontinuierlich zurück und die Fehlbelegungen nahmen zu. Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE Kiel) errechnete z. B., dass unter den 7,5 Mio. Haushalten in Sozialwohnungen auch Berufsgruppen wie Hebammen und Oberförster (zwei Personen, Alleinerziehende mit Kind) oder angestellte Apotheker, Ärzte, Zahnärzte (fünf Personen, Eltern plus drei Kinder) vertreten sind. Doch zusätzliches Geld allein werde die Probleme des sozialen Wohnbaus nicht lösen, so die Deutsche Poroton. Dafür müssten Länder und Kommunen mehr Bauland zur Verfügung stellen, dies mit guten Konzepten verknüpfen und sich auch Gedanken über eine optimierte Belegung von Sozialwohnungen machen.

Zudem kommen viele Sozialwohnungen nicht den Bedürftigen zugute, so das Berliner Unternehmen. 2013 waren 54 % der geförderten Wohnungen an Haushalte vermietet, die die Bedingungen dafür nicht mehr erfüllten, wie das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) herausfand. Mit anderen Worten: Wer in einer Sozialwohnung lebt, bleibt dort, unabhängig von seiner Einkommensentwicklung. Gedacht sind staatlich geförderte Sozialwohnungen aber eher als Sprungbrett in eine bessere wirtschaftliche Zukunft denn als Dauerlösung.

Der Rückgang preisgebundener Wohnungen liegt auch daran, dass seit 2007 die Bundesländer für die soziale Wohnraumförderung zuständig sind. Dafür erhalten sie vom Bund zwar die oben angesprochenen Kompensationsmittel, dies hat aber leider nicht dazu geführt, dass genügend günstiges Bauland ausgewiesen wurde. In Berlin ist der Verkauf von Bauland von 2013 auf 2014 sogar zurückgegangen, wie IW berichtet. Was passieren wird, wenn noch mehr Geld in den Markt fließt, liegt auf der Hand, so das Berliner Unternehmen: Die Grundstückspreise werden weiter steigen. Jammern hilft nicht. München und Hamburg weisen Wege, wie es funktiornieren könnte. München stellt Investoren günstiges Bauland zur Verfügung und verbindet dies mit langen Mietbegrenzungen von bis zu 60 Jahren. Hamburg vergibt städtische Grundstücke nicht nach Höchstpreis, sondern nach Güte des vorgestellten Konzepts, wobei sozialpolitische Kriterien eine große Rolle spielen. Der Bund und nachgeordnete Institutionen könnten diesen Beispielen folgen, indem sie eigenes Bauland nach diesen Konditionen vergeben.

Wenn die Kommunen dann auch noch beginnen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu entschlacken, Baunutzungsverordnungen zu optimieren und mehr Fachpersonal in den kommunalen Bauämtern einzustellen, sind die zusätzlichen Milliarden der Bundesbauministerin für den sozialen Wohnbau gut angelegt.

Nach gegenwärtigem Stand wird es diese Milliarden des Bundes ab 2020 leider nicht mehr geben. Dann sind die Länder beim sozialen Wohnungsbau auf sich alleine gestellt. Es ist abzusehen, dass sie diese Aufgabe aus eigener Kraft nicht stemmen können. Mit einer Grundgesetzänderung will Bundesbauministerin Barbara Hendricks erreichen, dass der Bund künftig wieder mehr Einfluss auf den sozialen Wohnungsbau in Deutschland hat. Die Deutsche Poroton unterstützt diese Initiative der Bundesbauministerin.

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