Statische Berechnungen für Standardeinbaufälle

Gütegemeinschaft Kanalbau erweitert Serviceangebot

Gütebestimmungen und Gütezeichen
Das Leistungsverzeichnis ist einerseits Grundlage dafür, dass der Auftragnehmer die gewünschte Ausführungsqualität liefern kann, andererseits wird der Bauüberwacher in die Lage versetzt, die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen. Foto: Güteschutz Kanalbau

Bad Honnef (ABZ). – Die Qualität einer Kanalbaumaßnahme beginnt bei den zugehörigen Ingenieur-Leistungen wie Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung. Dazu gehört u. a. die Erstellung eines allgemeinverständlichen Leistungsverzeichnisses, das die Anforderungen der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der technischen Aspekte beschreibt. Über das Leistungsverzeichnis werden einerseits die gewünschte Leistung und Qualität definiert; andererseits wird der Bauüberwacher in die Lage versetzt, die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen. Die Leistungsbeschreibung stellt nach Informationen der RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau den wichtigsten Bestandteil der Vertragsunterlagen dar, denn sie enthält die relevanten Informationen für die Kalkulation. Die Leistungen werden i. d. R. zumindest mittels einer Baubeschreibung, einer allgemeinen Darstellung der Bauaufgabe, einem Leistungsverzeichnis samt zeichnerischer Darstellung sowie den Technischen Vertragsbedingungen beschrieben. Für alle Teile der Leistungsbeschreibung ist gemäß § 7 VOB/A bzw. § 7 EU VOB/A Folgendes zu beachten:

Erstens ist die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Zweitens sind alle sie beeinflussenden Umstände festzustellen und in den Vergabeunterlagen anzugeben, um eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen. Drittens darf dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis für Umstände und Ereignisse aufgebürdet werden, auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann. [. . . ] Siebtens sind die "Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung" in Abschnitt 0 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, DIN 18299 ff., zu beachten.

Entsprechende Erläuterungen finden sich auch im Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB). Dort heißt es: "Eine Leistungsbeschreibung ist eindeutig, wenn sie Art und Umfang der geforderten Leistung mit allen dafür maßgebenden Bedingungen, z. B. hinsichtlich Qualität, Beanspruchungsgrad, technische und physikalische Bedingungen, zu erwartende Erschwernisse, besondere Bedingungen der Ausführung und etwa notwendige Regelungen zur Ermittlung des Leistungsumfanges zweifelsfrei erkennen lässt sowie keine Widersprüche in sich, zu den Plänen oder anderen technischen Vorgaben und vertragsrechtlichen Regelungen enthält. Eine Leistungsbeschreibung ist vollständig, wenn sie Art und Zweck des Bauwerks bzw. der Leistung, Art und Umfang aller zur Herstellung des Werks erforderlichen Teilleistungen, alle für die Herstellung des Werks spezifischen Bedingungen und Anforderungen darstellt. [. . . ]. Eine Leistungsbeschreibung ist technisch richtig, wenn sie Art, Qualität und Modalitäten der Ausführung der geforderten Leistung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder etwaigen leistungs- und produktspezifischen Vorgaben zutreffend festlegt."

Die Regelung zum Einbau von Abwasserkanälen sind in DIN EN 1610, DWA-A139 und ATV DIN 18306 der VOB/C enthalten. Wie beim Thema Verbau auch muss das Rohrsystem schon in der Planung durch den Bauherrn bzw. seinen Planer bemessen werden. DIN EN 1610 und DWA-A-139 sind aus Sicht des Güteschutz Kanalbau in ihren Aussagen hier eindeutig. Z. B. heißt es in DIN EN 1610 Abschnitt 4.1: "Die Rohrleitung ist während der Planung nach EN 1295-1 und EN 752, soweit anwendbar, zu bemessen, um sicherzustellen, dass sie sämtliche vorhersehbare einwirkende Lasten und Betriebslasten (einschließlich Bauwerkslasten, die für die Bemessung bestimmend sein können) mit ausreichender Sicherheit aufnehmen kann." Damit ist die in aktuellen Bauverträgen noch häufig anzutreffende Regelung, dass der Nachweis der Tragfähigkeit der Rohre erst durch den Auftragnehmer im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung erfolgt, nach Angaben von Güteschutz Kanalbau nicht regelkonform und bürdet dem Auftragnehmer ein zusätzliches Kalkulationsrisiko auf. Sollte der Nachweis vom Auftragnehmer nach Auftragsvergabe aufgrund der örtlichen Randbedingungen nicht geführt werden können, resultiert daraus für den Auftraggeber sogar das Risiko des Anspruchs einer geänderten Leistung. Den rohrstatischen Berechnungen müssen Belastungs- und Einbaubedingungen zugrunde liegen, die den örtlichen Randbedingungen entsprechen. In der Leistungsbeschreibung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalls insbesondere Belastungs- und Einbaubedingungen anzugeben, auch unter Berücksichtigung der Bettung der Kanäle und Leitungen sowie des Rückbaus des Verbaus. Die Tragfähigkeitsnachweise der vom Auftragnehmer für den Einbau vorgesehenen Rohre sind mit Angabe des Rohrherstellers durch den Auftragnehmer zu führen. Hinsichtlich des Tragwerksystems umfasst die Aufgabe des Planers gemäß DWA-A 139 im Wesentlichen folgende Punkte: Der Auftraggeber/Planer gibt das Tragwerksystem vor. Die Lastannahmen müssen bekannt sein, dazu gehören u. a. Art und Weise der Baugrubenausbildung, des Verbaus, der Bettungsschichten, der Seitenverfüllung, der Abdeckung, der Bauzustände etc. Der statische Nachweis muss nach Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 127 geführt werden. Die Freigabe erfolgt durch den Bauherren oder einen von ihm Beauftragten, ggf. unter Beteiligung von Fachplanern. Zur Sicherstellung der Planungsannahmen gilt nach DIN EN 1610, Abschnitt 4.2: Die Ausführung der Arbeiten muss in der Weise kontrolliert werden, dass die Entscheidungen, die sich aus den Planungsunterlagen ergeben, eingehalten oder an die veränderten Bedingungen angepasst sind.

"Obwohl die Regelwerke eindeutige Vorgaben für die Erstellung von Leistungs-Verzeichnissen geben, entsprechen diese in der Praxis oftmals nicht den Anforderungen", weiß Hans-Christian Möser, Leiter Bereich Grundlagen bei der Gütegemeinschaft Kanalbau, und fügt hinzu: "Unkenntnis, Zeitdruck oder eine unterschiedliche Bewertung von Informationen wie z. B. die Angaben zu den Lastannahmen, führen zu unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen, die die Arbeit der Baupartner erschweren und zu unbefriedigenden Ergebnissen führen können." Aus seinem Blickwinkel ist es erforderlich, für jeden Einzelfall projektbezogene statische Berechnungen für die einzubauenden Rohre anzufertigen, um die Kontrolle der Lastannahmen durchführen zu können. In diesem Zusammenhang bietet die Gütegemeinschaft Kanalbau ihren Mitgliedern ab dem Jahr 2017 für die Realisierung von Kanalbaumaßnahmen in offener Bauweise eine Unterstützung in Form von statischen Berechnungen für Standardeinbaufälle an. Bei einer Vielzahl von Bauvorhaben liegen die Überdeckungshöhen zwischen 1 und 3 m. "Zur Vereinfachung für Planer, Bauüberwacher und ausführende Unternehmen hat die Gütegemeinschaft für diesen Bereich statische Berechnungen durchführen lassen", erklärt Möser. Berücksichtigt wurden hierbei die in der Praxis überwiegend verwendeten Rohrmaterialien und Nennweiten.

Die Ergebnisse der Berechnungen sind in Tabellen zusammengefasst und stehen im Onlineportal für Mitglieder zur Verfügung (Login-Bereich und Akademie Kanalbau). Für die Berechnungen wurden Lastannahmen getroffen, die das tatsächliche Baugeschehen berücksichtigen, sodass sie für die überwiegende Zahl von Maßnahmen verwendbar sein sollen. Falls das Ergebnis im Einzelfall zu einer unwirtschaftlichen Bauweise führen würde, kann alternativ eine projektbezogene Bemessung der Rohre mit konkret ermittelten Lastannahmen durchgeführt werden. Rohrmaterialien und Nennweiten, die nicht von den zur Verfügung gestellten statischen Berechnungen abgedeckt sind, sowie immer dann, wenn die den Berechnungen zugrunde liegenden Vorgaben nicht eingehalten werden, ist ein projektbezogener statischer Nachweis anzufertigen. Für alle anderen Fälle – also schätzungsweise für 80 % der Maßnahmen – sollen die statischen Berechnungen für Standardeinbaufälle im Online-Portal der Gütezeicheninhaber eine wichtige Arbeitshilfe bieten, um den Tragfähigkeitsnachweis der Rohre zu führen.

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