Staubschutz am Arbeitsplatz
Grenzwert erneut gesenkt
ACHIM (ABZ). - In der aktuellen Fassung der TRGS 900 (Technische Regel für Gefahrstoffe), gültig ab 2014, wurde der Grenzwert für alveolengängigen (lungengängigen) Staub reduziert. Der neue Grenzwert liegt jetzt bei nur noch 1,25 mg/m³ anstatt 3 mg/m³. Alle Arbeitsstätten, Anlagen und Betriebsmittel müssen technisch dem neuen Grenzwert angepasst werden. Für die Umsetzung der neuen Regel wird eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 gewährt. Die Staubbelastung am Arbeitsplatz, wie z. B. bei Bauarbeiten oder Sanierungen muss nach Inkrafttreten der neuen TRGS 900 erneut überprüft werden. Eventuell sind höhere Staubschutzmaßnahmen erforderlich als bisher. Insbesondere technische Staubschutzmaßnahmen können hier hilfreich sein. Sogenannte Luftreiniger werden somit zum Muss im Gerätepark eines jeden Bau- oder Sanierungsunternehmens. Sie reduzieren den Staub am Arbeitsplatz auf ein Mindestmaß. Der Hochleistungsfilter FT 1000 von Heylo ist mit seiner Luftleistung von 3800 m³/h effizient und kann durch den Anschluss von bis zu drei Schläuchen und Einsatz von unterschiedlichen Filtern verwendet werden.