Steuerliche Förderung bei Gebäudesanierung

Dachdecker-Verband fordert schnelle Umsetzung

Köln (ABZ). – Das Bundeskabinett hat die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen ab 1. Januar 2020 beschlossen. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) sieht damit eine langjährige Forderung des Handwerks endlich erfüllt. Wichtig sei es, die "zweite Säule" der steuerlichen Förderung schnell umzusetzen, mahnt ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk. "Mit dem vorgesehenen Steuerabzug von 20 Prozent der Kosten je Einzelmaßnahme und bis zu 40.000 Euro pro Objekt, ist das Programm ein wirklicher Anreiz für Eigentümer, notwendige energetische Sanierungen in naher Zukunft vorzunehmen. Dachdecker und Dachdeckerinnen tragen mit Dämm-Maßnahmen an Dächern und Fassade viel dazu bei, Energie einzusparen." Bund und Länder müssten nun zügig abstimmen, damit Planungssicherheit geschaffen werde, macht Bollwerk deutlich. Nicht nur beim Dämmen würden Dachdecker unterstützen, erinnert der ZVDH-Präsident: "Auch durch das Anlegen von begrünten Dächern sorgen wir für gutes Klima (....)."

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