Steuernachlass wird erweitert

Berlin (dpa). – Steuerzahler können künftig deutlich mehr haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkertätigkeiten von der Steuer absetzen als bisher. Das geht aus einem Schreiben der Finanzbehörden von Bund und Ländern hervor, über das die Zeitungen der "Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft" zuvor berichteten. Künftig ist es möglich, beim Finanzamt auch die Lohnkosten geltend zu machen, die beim Schneeräumen auf Gehwegen vor dem eigenen Grundstück anfallen. Die Prüfung der Funktion einer Anlage kann ebenso als Handwerkerleistung abgerechnet werden wie die Reparatur. Dichtheitsprüfungen etwa von Abwasserleitungen, Kontrollen von Fahrstühlen oder Blitzschutzanlagen könnten begünstigt werden. Mit den Änderungen werden diverse Urteile berücksichtigt.

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