Stichtag 27. November

Bundesbehörden stellen auf E-Rechnungen um

Wien/Österreich (ABZ). – Ab 27. November 2020 dürfen Unternehmen ihre Rechnungen an deutsche Bundesbehörden nur noch in elektronischer Form einbringen. Ausnahmen gibt es nur für Rechnungen bis 1000 Euro. Eingereicht werden können die Belege aber auch schon vor diesem Zeitpunkt in elektronischer Form. Anders ist die Situation in den Bundesländern und Kommunen. Dort unterscheiden sich die Fristen und gesetzlichen Regelungen zum Teil erheblich. In manchen Bundesländern ist die e-Rechnung an Behörden ebenfalls Pflicht, in anderen wird es vorerst eine Kann-Bestimmung bleiben. Das vorgeschriebene Format nennt sich XRechnung.

Mittels EU-Richtlinie 2014/55/EU wurden bereits 2014 die Weichen für elektronische Rechnungen gestellt, denn der EU ist die Ressourcen-Verschwendung, Ineffizienz und Fehleranfälligkeit von Papierrechnungen seit Jahren ein Dorn im Auge, teilt dazu das Unternehmen Editel mit.

"Bei der Umsetzung in nationales Recht gibt es allerdings unterschiedliche Fristen und in nahezu jedem Land gibt es unterschiedliche Rechnungsstandards", erklärt Gerd Marlovit. Er ist Geschäftsführer des internationalen EDI-Dienstleisters Editel, Spezialist für den Elektronischen Datenaustausch (EDI) und durch mehrere Editel-Niederlassungen im Ausland über das internationale Geschehen informiert.

Italienische Ämter akzeptieren nur FatturaPA, ungarische System NAV, österreichische ebInterface und so weiter. In jedem Land gelten zudem andere Deadlines.

In Österreich müssen alle Unternehmen, die an den Staat Dienstleistungen erbringen oder Waren liefern, bereits seit 2014 verpflichtend ihre Rechnungen im Format ebInterface elektronisch einbringen. "Wir übermitteln seit Jahren für zahlreiche Unternehmen Rechnungen über die Datendrehscheibe eXite an Behörden und übernehmen auf Wunsch auch die gesetzlich vorgeschriebene Archivierung der Daten", erklärt der Experte. Auch für deutsche Kunden, die an den deutschen Staat fakturieren, konvertiert Editel die Daten in das Format XRechnung und übermittelt sie über das internationale PEPPOL-Netzwerk an die zuständigen Behörden. "Die unterschiedlichen Standards in den Ländern und die unterschiedlichen Fristen zeigen, dass das Potenzial der e-Rechnung in einem gemeinsamen Europa nur mit entsprechendem Know-how voll ausgeschöpft werden kann", meint Marlovits. Editel könne durch langjährige Erfahrungen mit e-Rechnungen an Behörden in Zentral- und Osteuropa gut mit der Situation umgehen.

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