Straßenschilder

Umleitungen begreifbar beschildern

Baustelleneinrichtung
Mit Lastbegrenzungen wird bei maroden Brücken versucht, die Lebensdauer zu verlängern. Fotos: B.A.S.

Hemmingen (ABZ). – Kontinuierlich steigt seit Jahren das Verkehrsaufkommen auf unseren Straßen. Vielerorts ist die Grenze der Belastbarkeit des Straßennetzes erreicht oder bereits überschritten. Notwendiger Erhalt, Aus- und Neubau von Straßen, Brücken und Tunnel zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur wird den Verkehrsteilnehmer zukünftig mit einer steigenden Zahl von Baustellen und Umleitungen konfrontieren. Baustellenbedingte Staus sind häufig unvermeidbar, eine deutlich erkennbare und verständliche Umleitungsbeschilderung zur Vermeidung mangelhafter Orientierung auf Umleitungsstrecken jedoch nötig und möglich, so die Firma B.A.S.. Festgelegt ist die Beschilderung in den Richtlinien für Umleitungsbeschilderung (RUB), deren Überarbeitung seit etwa 25 Jahren andauert. Wie eine zweckmäßige Beschilderung mit Ziel- und Entfernungsangaben sowie eine Unterteilung in Pkw oder Lkw aussehen kann, zeigen nachfolgende Beispiele.

Entgegen der StVO sollte sich das "U" mit einer Umleitungsnummer immer einheitlich oben links befinden. Die gelbe Farbe ergibt den Hinweis auf eine Umleitung. Bei Bundesstraßen sollte auch die Nummer verwendet werden. Ortsunkundige fahren auf Umleitungsstrecken oft unsicher und behindern dadurch andere Verkehrsteilnehmer. Entfernungsangaben verbessern den Verkehrsfluss und vermeiden hektische Fahrstreifenwechsel. Vor dem Erreichen der Normalstrecke endet die Umleitung mit links oder rechts abbiegendem Pfeil und diagonalem roten Balken.

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Baustelleneinrichtung
Die gelbe Farbe auf den Straßenschildern ergibt den Hinweis auf eine Umleitung.

Die Umlenkungstafeln mit den roten Pfeilen sind nicht mehr zeitgemäß und sollten durch Schilder mit gelber Grundfarbe ersetzt werden. Wichtig ist die Angabe der Ziele. Bedarfsumleitungen von Autobahnen haben mit der blauen Grundfarbe die schlechtesten Rückstrahlwerte und zeigen nur zur nächsten Anschlussstelle. Es ist jetzt erforderlich, auch großräumige Umleitungen mit der Grundfarbe Gelb einzurichten, ergänzt mit der jeweiligen Autobahn- (Vz 405) bzw. Bundesstraßennummer (Vz 401) und möglichst mit der Bezeichnung des Ortes. Hierfür sind die Schildergrößen 1000 x 1000 mm, 1600 x 1220 mm oder 1600 x 1500 mm geeignet.

Das Wort "Umleitung" benötigt viel Platz für die Aufstellvorrichtung. Alternativ ist die verkleinerte Form des Vz 454 mit richtungsweisender Spitze auf Plantafeln möglich. Die gelbe Farbe weist automatisch auf eine Umleitung hin. Ziel- und Entfernungsangaben bieten bessere Orientierung als die derzeitige Angabe U mit Zahl.

Mit Lastbegrenzungen wird bei maroden Brücken versucht, die Lebensdauer zu verlängern. Die Aufstellung von normalen Vz 262 StVO finden im Schilderwald nicht ausreichend Beachtung. Lastwagenfahrer sind stark belastet, so dass eine deutlichere Kennzeichnung erforderlich ist. Hierzu kann die gelb fluoreszierende Folie zum Einsatz kommen, die vom BMVI bereits vor sechs Jahren mit dem Allgemeinen Rundschreiben 9/ 2011 zur Anwendung freigegeben wurde. Der Einsatz von Stelen wurde bereits 1992 in einem Forschungsbericht des BMV empfohlen.

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