Streit um Bau der Darßbahn

Oberverwaltungsgericht weist Klage zurück

Greifswald (dpa). – Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die Klage der Gemeinde Pruchten gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Darßbahn zurückgewiesen. Die Gemeinde hatte die im Beschluss vorgesehenen Baumaßnahmen als einen Neubau der Strecke angesehen. Das Eisenbahn-Bundesamt und die Usedomer Bäderbahn (UBB) waren dagegen der Ansicht, dass das Vorhaben keine wesentliche Änderung der bestehenden Bahnanlage sei.

Wie das Gericht nun mitteilte, hat sich der Senat der Auffassung des Bundesamts und der Bäderbahn angeschlossen. Im Planaufstellungsverfahren sei deshalb nur eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung und keine Umweltverträglichkeitsvollprüfung erforderlich. Pruchten sei im Verfahren auch hinreichend beteiligt und angehört worden. Eine Revision wurde vom OVG nicht zugelassen.

Die Darßbahn war 1910 in Betrieb genommen worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Gleise als Reparationsleistungen demontiert und zu DDR-Zeiten ausschließlich für militärische Zwecke wieder verlegt. Nach 1990 wurde die Bahn stillgelegt. Pruchten liegt zwischen Barth und der Meiningenbrücke, die Bahn soll durch das Gemeindegebiet laufen.

Das Gericht sah beispielsweise die von Pruchten befürchtete Rückstaugefahr an einem Bahnübergang nicht gegeben. Auch hätten die Betreiber die Befürchtungen Pruchtens nicht fehlerhaft abgewogen. Insbesondere werde der Kindergarten im alten Bahnhof vom Schienenlärm nicht unzumutbar betroffen sein, so das Gericht. Ein Vertreter Pruchtens war nicht zu erreichen.

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