Studie

Baubeschreibungen vielfach unvollständig

Berlin (ABZ). – In zwei Dritteln aller Inhalte einer Baubeschreibung für Ein- und Zweifamilienhäuser fehlen wesentliche Informationen oder finden sich unvollständige Angaben. Zu diesem Fazit gelangt eine aktuelle Untersuchung des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung e. V. (IfB). Da seit 2018 Mindestanforderungen für Baubeschreibungen gelten, stufen die Studienautoren die Ergebnisse ihrer Untersuchung als äußerst kritisch ein.

100 Baubeschreibungen aus den Jahren 2018 und 2019 wurden in der Studie untersucht. Die Inhalte wurden in zwölf Leistungsbereiche aufgeteilt, die verschiedene Angaben über das zu errichtende Gebäude treffen. Das Ergebnis der qualitativen Untersuchung: Ein Drittel der bewerteten Bereiche entspricht nicht den geltenden Mindestanforderungen. Vor allem formale Angaben zu den Gebäudedaten seien überwiegend mangelhaft ausgeführt, erklärten BSB und IfB in einer Pressemitteilung zu ihrer Untersuchung. Demnach seien in 80 Prozent der Beschreibungen die Wohnfläche oder Gebäudeabmessungen nicht ausreichend definiert; in 85 Prozent fehlten gar Grundrisse, Schnitte oder Ansichten der geplanten Neubauten. Ebenfalls unzureichend erläutert sei die Bauphysik. In 81 Prozent fehlten Angaben zum Lüftungskonzept. Dies sei essentiell, um späteren Folgemängeln wie Schimmelbildung vorzubeugen.

Ein weiteres Drittel der Leistungsbereiche sei unvollständig oder nicht eindeutig beschrieben. Hierzu zählen die allgemeine Beschreibung des Objekts und die Unterlagen, die vorliegen und übergeben werden müssen. Auffällig seien die unklaren Leistungsangebote: In nur einer von zehn Beschreibungen finde sich eine Entwässerungsgenehmigung.

Gar in zwei Drittel der Fälle würden keine ausreichenden Aussagen zur Baustelleneinrichtung getätigt. Nur ein Drittel der Leistungsbereiche seien überwiegend korrekt beschrieben und würden den geltenden Anforderungen entsprechen. "Trotz der Defizite hat sich das Gesamtergebnis im Vergleich zur Untersuchung aus dem Jahr 2016 leicht verbessert. Die wesentlichen Leistungsbereiche für die Bau- und Nutzungsqualität sind überwiegend nachvollziehbar beschrieben", erläutert BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Vor allem die Baukonstruktion, die haustechnischen Anlagen mit der Roh- und Endinstallation und der Innenausbau könnten hierbei positiv hervorgehoben werden.

Die Baubeschreibung ist wichtiger Bestandteil eines Bauvertrags und definiert den Leistungsgegenstand. Seit Inkrafttreten der Baurechtsreform 2018 gelten klare Richtlinien, die eine Beschreibung zum Bau eines Ein- und Zweifamilienhauses erfüllen muss.

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