Tarifrunde erfolgreich

KÖLN (ABZ). - Vor kurzem fand in Mainz eine Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag (TV) Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk statt. Da der aktuell geltende allgemeinverbindliche Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk von 11,85 Euro zum 31.12.2015 ohne Nachwirkung ausläuft, hielten es die Tarifvertragsparteien für angebracht, frühzeitig über die künftige Mindestlohngestaltung ab 2016 zu verhandeln. Der tarifliche Mindestlohn für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk soll bei einer Laufzeit von zwei Jahren in zwei Stufen angehoben werden: ab 2016 gibt es 12,05 Euro und ab 2017 dann 12,25 Euro. Schüler an allgemeinbildenden Schulen werden vom tariflichen Mindestlohn ausgenommen ebenso wie Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung der Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden. Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks Karl-Heinz Schneider erklärt: "Wir sind sehr erfreut darüber, bereits in der ersten Verhandlungsrunde zu einem tragfähigen Ergebnis für die Dachdecker-Branche gekommen zu sein."

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