Tarifverhandlungen im Dachdeckerhandwerk

Abschluss in 3. Verhandlungsrunde

Köln (ABZ). – Am 5. November 2020 fand in Wiesbaden die dritte Runde der Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen für das Dachdeckerhandwerk statt. Nach zähen Verhandlungen konnten sich die Tarifparteien auf einen Kompromiss einigen. Demnach sollen die Gehälter im Dachdeckerhandwerk nach einer einjährigen Nullrunde im Herbst 2021 um 2,1 Prozent angehoben werden.

Während die Gewerkschaft weiterhin von einer stabilen Konjunkturlage im Dachdeckerhandwerk trotz Corona-Krise ausgeht, verwies die Tarifkommission des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) auf Auftragsrückgänge, insbesondere im Gewerbebau und bei der öffentlichen Hand und warnte daher vor den überzogenen Forderungen der Arbeitnehmerseite.

Obwohl die Arbeitgeberseite bereits in der letzten Runde angeboten hatte, die Rentenbeihilfe im Dachdeckerhandwerk auf dem bisherigen Niveau dauerhaft durch eine Beitragserhöhung zu sichern, forderte die IG Bau nach wie vor eine Lohnerhöhung um mindestens 3,5 Prozent im kommenden Jahr. Dies wurde von der ZVDH-Tarifkommission abgelehnt. Nach knapp 13-stündiger Verhandlung einigten sich die Tarifvertragsparteien auf einen Kompromiss.

Demnach gilt der bisherige Lohn- und Gehaltstarifvertrag bis zum 30. September 2021 fort. Nach Ablauf der zwölf Nullmonate sollen die Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk ab dem 1. Oktober 2021 um 2,1 Prozent angehoben werden. Die Gesamtlaufzeit soll dann bis zum 30. Juni 2022, also 21 Monate, betragen. Darüber hinaus wurde die Zahlung eines "Corona-Bonus" in Höhe von 150 Euro, für Auszubildende 50 Euro, als einmalige Sonderzahlung beschlossen. Der Betrag ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Auch im Bereich der tariflichen Altersvorsorge wurden Änderungen vereinbart. Der Beitrag für die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks (ZVK) – geleistet vom Arbeitgeber – wird ab dem 1. Januar 2021 um 2,2 Prozentpunkte von bisher 1 auf 3,2 Prozent angehoben. Damit wird die Rentenbeihilfe in Höhe von 93,40 Euro monatlich bundesweit gesichert. Weiterhin verständigten sich die Tarifparteien auf eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen ab dem 1. Januar 2021 mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2022. Diese soll dann im ersten Ausbildungsjahr 780 Euro (+ 20 Euro), im zweiten Ausbildungsjahr 940 Euro (+ 30 Euro) und im dritten Ausbildungsjahr 1200 Euro (+40 Euro) betragen

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