Überarbeitet und aktualisiert

Neue Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten veröffentlicht

Unfallvermeidung BG Bau
Die neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten klarer, übersichtlicher und präziser die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau formulieren. Foto: BG Bau

Berlin (ABZ). - Das grundlegende Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen, die „Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten“, ist neu erschienen. Sie wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert. Die neue Fassung gilt seit dem 1. April 2020, die alte UVV Bauarbeiten tritt damit außer Kraft. Die neue Regelung soll klarer, übersichtlicher und präziser die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau formulieren, teilt die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) mit. Neu ist zudem, dass die UVV künftig auch für so genannte Solo-Selbständige gilt.

Die UVV Bauarbeiten, auch als DGUV Vorschrift 38 bezeichnet, hat ihren Ursprung im Jahr 1977 und wurde letztmalig 2012 punktuell unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und des Sozialgesetzbuches überarbeitet. Hintergrund für eine eigene UVV für die Bauwirtschaft sind Besonderheiten der Branche wie etwa die Tätigkeit auf wechselnden Baustellen, den sich mit dem jeweiligen Baufortschritt verändernden Bedingungen, dem Umgang mit den jeweiligen Witterungsbedingungen, regelmäßig neuen Projektbeteiligten und Infrastrukturen – aber auch das generell hohe Unfallgeschehen.

Die neue UVV Bauarbeiten mit der Bezeichnung „Bauarbeiten – DGUV Vorschrift 38“ ist unter Beteiligung von Experten der BG Bau, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Sozialpartnern Bau und staatlichen Stellen entstanden. „Wir sind erleichtert, dass wir nun die Arbeiten an dieser verschlankten und sehr viel praxisnäheren UVV abschließen konnten. Das sorgt für Klarheit in Sachen Arbeitsschutz für unsere Mitgliedsbetriebe – und vor allem für eine bessere Handhabung des Themas auf der Baustelle“, so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG Bau.

Die neue UVV Bauarbeiten wurde erheblich gestrafft und auf nur 13 Paragrafen, beziehungsweise Kernbereiche, reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören dabei die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Ablagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Die UVV wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt.

Die DGUV Vorschrift 38 ist auf der Webseite der BG Bau veröffentlicht.

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