Umwelthilfe kritisiert Dämmstoff-Verordnung

Berlin (ABZ). – Seit 1. August ist die "Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung" in Kraft getreten. Die Regelung enthält Vorgaben zur getrennten Sammlung und Überwachung von Abfällen die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) oder andere persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Diese Substanzen stellen nach Auffassung des Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) eine Gefahr für die Umwelt dar und werden nach der neuen Verordnung als nicht gefährlich eingestuft. Die DUH kritisiert die Einstufung giftiger Abfälle als "angeblich ungefährlich" und hat die Bundesregierung aufgefordert, dies rückgängig zu machen. Zudem müsse die Einhaltung der getrennten Erfassung HBCD-haltiger Stoffe durch die Behörden der Bundesländer kontrolliert und durchgesetzt werden. Nur so werde eine Abtrennung der Schadstoffe und ein Recycling ermöglicht. "Mit der Verordnung werden HBCD-Dämmstoffe dauerhaft als nicht gefährlich zurückgestuft und damit Umweltvorgaben außer Kraft gesetzt."

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