Unterstützung für den digitalen Bauantrag

Digitale Auskunftsstelle für Baubehörden

Berlin (ABZ). – Jährlich werden mehr als 200.000 Baugenehmigungen in Deutschland beantragt. Bauherren wenden sich in aller Regel zusammen mit ihren eingetragenen Architekten und Ingenieuren dazu an die Bauaufsichtsbehörden. Laut Onlinezugangsgesetz müssen diese bis Ende des Jahres 2022 in der Lage sein, digitale Bauanträge anzunehmen, informiert die Bundesingenieurkammer. Um diese schnell und unkompliziert überprüfen zu können, haben 29 Architekten- und Ingenieurkammern nun eine Verwaltungsvereinbarung für eine gemeinsame Datenbank unterzeichnet – die "digitale bundesweite Auskunftstelle für Architekten und Ingenieure", kurz di.BAStAI.

Mit dieser kostenfreien, allein durch die Bauaufsichtsbehörden nutzbaren Datenbank wird die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen und der daraus abgeleiteten Bauvorlageberechtigung im digitalen Verfahren laut der Kammer erheblich erleichtert. Denn die Behörden erhielten ohne Zeit- und Kostenaufwand jederzeit die elektronische Auskunft zum Eintragungsstatus einer Entwurfsverfasserin oder eines Entwurfsverfassers aus den Kammerlisten und -verzeichnissen. Außerdem führe "di.BAStAI" in Zukunft auch Sonderqualifikationen und Nachweisberechtigungen.

Da Bauvorlagen für die Genehmigungen nur von geeigneten Entwurfsverfassern erstellt sein dürften, müssten die Behörden auch im digitalen Verfahren zuverlässig erkennen können, ob die eingereichten Pläne von eingetragenen Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen oder Ingenieurinnen und Ingenieuren erstellt worden seien und verantwortet werden würden. Die beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern laden die relevanten Informationen über ihre Mitglieder, also Mitgliedsnummer, Fachrichtung und gegebenenfalls weitere Qualifikationen tagesaktuell in die sicherheitsgeschützte Datenbank hoch, so die Kammer. Über eine sichere Schnittstellenkommunikation können diese Daten von den Behörden aus dem jeweiligen Fachverfahren nach den Spezifikationen des sogenannten, bundesweit anzuwendenden Datenübermittlungsstandards X-Bau abgefragt werden. So sollen die zuständigen Behörden valide Auskünfte über die Qualifikation der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers erhalten. Dadurch sei sichergestellt, dass eine wichtige staatsentlastende Funktion der beteiligten Architekten- und Ingenieurkammern gewahrt bleibe: die Führung der berufsaufsichtsrechtlich entscheidenden Listen und Verzeichnisse als den einzig zulässigen Referenzdatenquellen für Berufsqualifikation. Die Verknüpfung von Titelschutz beziehungsweise Eintragung und Bauvorlageberechtigung bleibe so garantierter Bestandteil des digitalen Bauantragsverfahrens.

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