Verbände der Bau-, Abbruch- und Recyclingbranche

Aktuelle Mantelverordnung auf dem Prüfstand

Köln (ABZ). – Seit langer Zeit wächst das Bedürfnis in der Bau,- Abbruch- und Recyclingindustrie nach klaren und verbindlichen Regelungen für etliche umstrittene Rechtsfragen, die sich inzwischen zum Dauerbrenner entwickelt haben. Eine Rechtssicherheit ist für die Akteure dieser Branchen dringend erforderlich. Im Bausektor kommt eine Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften zur Anwendung, die häufig lediglich auf privatrechtlichen technischen Regelwerken (z. B. VDI-Richtlinien, DIN-Normen) oder Leitfäden der diversen Vollzugsebenen basieren, heißt es von Seiten des Deutschen Abbruchverbandes, Köln. Auf Bundesebene gibt es lediglich punktuelle Maßnahmen, wie etwa die Novelle der Gewerbeabfallverordnung oder Entwürfe für eine Mantelverordnung.Was fehlt, ist eine einheitliche, har-monisierte Regelsetzung für den Bau-sektor, die gleichzeitig langjährig umstrittene Fragen, wie z. B. die Verantwortlichkeit des Auftraggebers als Abfallerzeuger oder abfallrechtliche Vor-erkundungspflichten in der Planungsphase klärt.Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB), der Deutsche Abbruchverbande. V. (DA) und die Bundesgütegemeinschaft Re-cycling-Baustoffe e. V. (BGRB) haben aus diesem Anlass rechtsgutachterlich durch die auf das Umwelt- und Abfallrechtspezialisierte Anwaltskanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB mit Sitz in Berlin klären lassen, ob und inwiefern die Notwendigkeit besteht, die zersplitterte Regelsetzung im Bereich der Bau- und Abbruchwirtschaft in einem einheitlichen Regelwerk zu harmonisieren, teilt der Abbruchverband weiter mit.Das Rechtsgutachten mit dem Titel "Rechtliche Prüfung der Möglichkeit der Schaffung eines einheitlichen Regelwerkes, das die Gesamtheit der Bau- und Abbruchabfälle von der Planung des Vor-habens über den Anfall bis hin zur Entsorgung abschließend regelt" (kurz: "Zum Erfordernis einer Vereinheitlichung der Regelwerke für Bau- und Abbruchabfälle") zeigt auf, dass es auch vor dem Hintergrund der europäischen Zielsetzung für eine Ressourcenschutz- und Recyclinggesellschaft dringend eines einheitlichen Regelwerkes für die abfallrechtlichen Pflichten im Bereich des Bausektors bedarf.Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt beim Bund. Das Rechtsgutachten der Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser wurde dem Bundesministerium für Umwelt (BMUB), dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und dem Umweltbundesamt (UBA) vorgelegt.Die Verbände setzen sich, so der Deutsche Abbruchverband, weiterhin für die Schaffung eines entsprechenden einheitlichen Regelwerkes ein.In einer Veranstaltung "Mantelverordnung – eine Chance für die Kreislaufwirtschaft?", die am 17. Januar in Berlin stattfindet, wird von hochkarätigen Experten der aktuelle Stand der Mantelverordnung auf dem Prüfstand der Praxis gestellt. Einer der Referenten ist Rechtsanwalt Kopp-Assenmacher, der dieses Rechtsgutachten umfassend erläutert. Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit zu dieser Veranstaltung gibt es für Interessierte beim Deutschen Abbruchverband unter www.deutscher-abbruchverband.de.

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