Verband begrüßt Pläne zu "Gebäudetyp-E-Gesetz"
"Wir müssen wieder einfacher bauen!"
Bonn (dpa). – Die Forderung: "Wir müssen wieder einfacher bauen!" ist nicht neu. Bislang scheitert das allerdings vielfach an der Flut der technischen Normen im Bauwesen, informiert die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB).
Der Verband begrüßt daher die Pläne der Bundesregierung, ein "Gebäudetyp-E-Gesetz" erlassen zu wollen. Damit soll es leichter werden, Bauvorhaben umzusetzen, die nicht allen allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die Bundesregierung verspreche sich damit einen Aufschwung, insbesondere beim Wohnungsbau. "Wenn ein solches Gesetz erarbeitet wird, ist allerdings ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass für die ausführenden Planer und Baufirmen Rechtssicherheit geschaffen wird, damit sie nicht am Ende wieder die Dummen sind", fordert BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka.
Bislang müssen Architekten und Bauunternehmen nämlich den jeweiligen Kunden umfassend über jede Unterschreitung einer geltenden Techniknorm aufklären und auf alle Folgen hinweisen, weil sie andernfalls in der Mängelhaftung sind.
"Frühestens im Frühjahr 2025" soll das sogenannte "Gebäudetyp-E-Gesetz" in Kraft treten. Nach dem aktuellen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium soll künftig nicht mehr jede Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik sofort einen Baumangel darstellen, für den die jeweilige Baufirma und der Planer dann haften müssen.
Das Gesetz will auch den Begriff der "allgemein anerkannten Regeln der Technik" gegenüber der sehr schwammigen Regelung aktuell klarer definieren. Künftig soll abgegrenzt werden zwischen "echten" Regeln der Technik und solchen, die lediglich "Komfortstandards" betreffen. Als Beispiel nennt das Ministerium hierfür Regeln für Mindesttemperaturen in Badezimmern und Anforderungen an die Trittschalldämmung in Wohnungen.