Verbandsgeschichte im Überblick

70 Jahre Interessenvertretung für das Gerüstbauer-Handwerk

Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau Verbände
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle 2018 (v. l.): Christiane Fröhlich, Laura Wegewitz, Petra Müller, Corina Reeb, Sonja Kaiser, Werner Majer, Hannah Monreal, Guido Uerschels, Sabrina Luther, Tobias Barth, Brigitte Honsdorf und Nico Kortum; es fehlen: Sabine Gerhards, Frank Seidelt, Renate Möbius.

Köln (rb). – Seit nunmehr 70 Jahren vertritt der Bundesverband Gerüstbau e. V. die Interessen des Gerüstbauer-Handwerks. Zeitgleich feiert auch die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen. Anlässlich des Doppeljubiläums haben Verband und Innung ihre ereignisreiche Geschichte in einer Festschrift zusammengefasst. Die ABZ hat für Sie die wesentlichen Stationen in einem Überblick zusammengefasst. Gegründet wurde der Verband, damals noch als "Fachverband Gerüstbau für das vereinigte Wirtschaftsgebiet", am 7. Januar 1948 in Frankfurt am Main. Bereits kurz nach dem 2. Weltkrieg hatten sich einzelne Gerüstbaufirmen zu autonomen Landesgruppen bzw. -verbänden formiert, die sich zur effizienteren Lösung gemeinsamer Herausforderungen in der neu gegründeten Dachorganisation zusammenschlossen.Gerade im Hinblick auf den Umgang mit den staatlichen Institutionen und der Gewerkschaft erwies sich der Zusammenschluss als richtige Entscheidung. Denn auch, wenn damals die Tarifautonomie noch bei den Vertretern der Bauindustrie lag, wurden die Verbandsrepräsentanten bereits 1948 bei den Tarifverhandlungen angehört.

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Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau Verbände
Marcus Nachbauer ist seit 2013 Präsident des Bundesverbandes für das Gerüstbauer-Handwerk.

Im Juli 1949 wurde der Verbandssitz von Mannheim nach Düsseldorf verlegt und im Dezember des gleichen Jahres in "Fachverband Gerüstbau für das Bundesgebiet" umbenannt.1953 konnte durchgesetzt werden, dass auch die Gerüstbaubetriebe vom Regelungsbereich der Gewerbeordnung erfasst wurden. Ab diesem Zeitpunkt wurden auch Sachverständige für das Gerüstbauwesen, vorzugsweise aus den Reihen des Verbandes, eingesetzt. Ebenfalls ab 1953 war der Gerüstbau als offizieller Zweig des Bauhandwerks etabliert.Während direkt nach dem Krieg noch der Werkstoff Holz den Gerüstbau dominierte, gewann der Werkstoff Metall in den folgenden Jahren immer mehr an Bedeutung. Zu Beginn der 60er-Jahre wurde daher die überregional agierende "Bundesfachvereinigung Stahlgerüstbau" gegründet, die sich kooperativ, aber als eigenständige Organisation, dem "Fachverband Gerüstbau für das Bundesgebiet" anschloss. 1968 wurden die einzelnen Landesverbände schließlich in "Bundesverband Gerüstbau e. V." umbenannt.Um zukünftig für das Gewerk einheitlich auftreten zu können, wurde 1973 die Einführung der Direktmitgliedschaft und damit eine komplette Umstrukturierung der Verbände beschlossen. Fortan wurden sämtliche Mitglieder im gesamten Bundesgebiet durch einen Verband vertreten. Die beschlossene Neuorganisation trat 1974 in Kraft.Neben dem Bereich der beruflichen Qualifikation konnte der Verband Ende der 70er-Jahre ein grundlegendes Ziel vorbereiten und schließlich durchsetzen, nämlich die Tarifautonomie für den Bereich des gewerblichen Gerüstbaus. 1981 wurde mit der IG Bau-Steine-Erden ein Rahmentarifvertrag für das Gerüstbauer-Handwerk ausgehandelt. Zur Absicherung der in diesem Vertrag festgelegten Sozialleistungen wurde noch im gleichen Jahr die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes sowie die Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes gegründet. Die Allgemeinverbindlichkeit des Rahmentarifvertrages als auch der Tarifvertragswerke im Bereich der Sozialkassen wurde ab dem 1. Januar 1982 für das gesamte Bundesgebiet erklärt.

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Seit 1989 hat der Bundesverband für das Gerüstbauer-Handwerk seinen Sitz in Köln. Foto: Udo Roth

Ab 1985 wurden erste Schritte unternommen, dem Gerüstbaugewerbe eine "Ausbildungsordnung" zu geben. Am 1. August 1991 trat schließlich die "Verordnung über die Berufsausbildung zum/ zur Gerüstbauer/in" in Kraft. Die Ausbildungsdauer betrug zu diesem Zeitpunkt noch zwei Jahre.Als sich zu Beginn der 90er-Jahre eine Überarbeitung der Handwerksordnung abzeichnete, intensivierte der Bundesverband Gerüstbau e. V. seine Bemühungen um die Aufnahme des Gerüstbauer-Handwerks in die Anlage A der Handwerksordnung. Hilfreich war hierbei auch die 1993 erfolgte Aufnahme von Verbandsvertretern in das Präsidium des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und der Bundesvereinigung der Fachverbände des deutschen Handwerks. Auch die Politik musste erst noch von der Notwendigkeit der Aufnahme des Gerüstbaus in die Anlage A der Handwerksordnung überzeugt werden. Am 1. April 1998 trat letztendlich die novellierte Handwerksordnung in Kraft. Die Zahl der Vollhandwerke verringerte sich dabei von 127 auf 94, und der Gerüstbau war das einzige handwerksähnliche Gewerbe, das neu in die Anlage A der Handwerksordnung aufgenommen wurde. Nach der Vollhandwerkwerdung wurde die Ausbildungsverordnung im Jahr 2000 vollständig modernisiert und auf den handwerklichen Standard von drei Jahren Ausbildungszeit angepasst.Aus der Stellung als Vollhandwerk resultierte zugleich das Erfordernis der Gründung einer Innung als Organisationsform des Handwerks. Am 2. April 1998 fand schließlich die Gründungsversammlung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk statt. Auch in der Landeshauptstadt Berlin gründete der Landesfachverband Berlin-Brandenburg konsequenterweise die Gerüstbau-Innung Berlin. Nachdem man zunächst ohne Erfolg versucht hatte, den Berlin-Brandenburger Landesverband in den Bundesverband zu integrieren, gelang im Jahr 2007 schließlich die Fusion der Verbandsstrukturen zu einer Einheit.Nur ein Jahr später gelang mit der Gründung der Union Europäischer Gerüstbaubetriebe (UEG) ein weiterer wichtiger Schritt. Zusammen mit den nationalen Interessenvertretungen des Gerüstbaus in Polen und der Tschechischen Republik initiierte die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk 2007 den Aufbau der europäischen Interessenvertretung, die am 24. und 25. Oktober 2008 schließlich gegründet wurde. Neben diesen Entwicklungen beherrschten v. a. tarifpolitische Maßnahmen zur Wahrung eines fairen Wettbewerbs die Verbandsarbeit der vergangenen zwei Jahrzehnte. Maßgeblich gehörte dazu die Einführung eines Mindestlohns für die Gerüstbaubranche. Zwar wurde dieses Vorhaben innerhalb der Branche zunächst sehr gespalten aufgenommen, dennoch konnte 2012 mit dem Tarifpartner, IG Bauen-Agrar-Umwelt, der Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauer-Handwerk abgeschlossen werden.

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2. April 1998: Gründungsversammlung der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk. Fotos: Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk

Allgemeinverbindlichkeit erlangte dieser jedoch erst 2013, damals in einer Höhe von 10 Euro. In den folgenden Jahren wurde der Mindestlohn im Gewerk durch mehrere weitere Tarifverträge schrittweise angehoben. Durch den zuletzt am 20. Februar 2018 abgeschlossenen Tarifvertrag steigt der Mindestlohn zum 1. Mai 2018 auf 11,35 Euro. Als weitere Maßnahme für einen fairen Wettbewerb wurde bereits seit Mitte der 90er-Jahre die Schaffung eines sog. Entsendeverfahrens gefordert. Hierdurch sollten das Urlaubskassenverfahren und damit auch die entsprechenden Abgaben auch für ausländische Arbeitgeber gelten, die ihre Arbeitnehmer nach Deutschland für Gerüstbauarbeiten entsenden. Erst mit der Tarifreform 2015 wurde die notwendige einheitliche Tarifstruktur dafür geschaffen. Am 1. Januar 2016 trat die Bindung der Entsendebetriebe an das Urlaubskassenverfahren in Kraft. Um die notwendigen Kontrollen und den Austausch zwischen Tarifvertragsparteien, Ministerium und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit/Zoll als kontrollierende Behörde voranzutreiben, wurde im gleichen Zeitraum das Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Gerüstbauer-Handwerk abgeschlossen.Vor dem Hintergrund des immer deutlicher zutage tretenden demografischen Wandels erarbeiteten die Tarifvertragsparteien ab 2013 eine weitere grundlegende Reform des Tarifwerks im Gerüstbauer-Handwerk. In der 2015 ausgehandelten Novelle wurde u. a. ein neues modulares tarifliches Fortbildungsmodell vereinbart, das durch die Sozialkasse durchgeführt und finanziert wird. Die neugeschaffenen Fortbildungen zielen auf Personen, die als Quereinsteiger insbesondere aus Altersgründen nicht für eine Ausbildung zu gewinnen sind. Dieses Personal möchten die Unternehmen qualifizieren und damit gleichzeitig eine höhere Bindung an die Gerüstbaubranche erreichen.Ganz aktuell rückt einmal mehr das Thema Arbeitsschutz und Unfallvermeidung im Gerüstbau in den Fokus der Verbandsarbeit – seit jeher eines der Kernthemen des Bundesverbandes für das Gerüstbauer-Handwerk und seiner Mitglieder. Zuletzt hat dabei v. a. die Überarbeitung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) für Diskussionsbedarf gesorgt.

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