Verbauleiter

Sicher in die Tiefe

Baustelleneinrichtung
Sicherer Abstieg entsprechend den gesetzlichen Regularien. Foto: Tibatek

Borken (ABZ). – Im Hochbau ist es Standard über verschiedenste Gerüste und Leitern sicher auf die erforderliche Arbeitshöhe zu gelangen. Im Tiefbau ist die Situation jedoch anders, obwohl auch hier große Höhenunterschiede überwunden werden müssen. Vielfach werden noch Provisorien bzw. Eigenkonstruktionen verwendet, die nicht nur unsachgemäß sind, sondern auch nicht den geltenden gesetzlichen Regularien entsprechen. Laut der DGUV-Vorschrift 38 § ist ein Abstieg mit einer herkömmlichen Leiter ab einem Höhenunterschied ab 5 m ohne Fallschutz oder Rückenschutzkorb nicht zulässig. Dies gilt darüber hinaus ebenso für Abstiege, die nicht nur für kurzfristige Bauarbeiten benötigt werden.

Damit die Sicherheit der Mitarbeiter auch bei größeren Höhendifferenzen gewährleistet ist, hat die Tibatek GmbH in Zusammenarbeit mit der BG-Bau eine patentierte Verbauleiter mit Rückenschutz entwickelt, mit der Tiefen bis zu 9,6 m ermöglicht werden. Diese entsprechen der DIN EN ISO 14122-4, DIN 18799-1 sowie DIN EN 131-2.

Bei der Entwicklung wurden nicht nur sicherheitsrelevante Aspekte beachtet, vielmehr stand der effektive und praktikable Einsatz im weiteren Focus. Die Leiter ist flexibel einsetzbar. Das Grundmodul ist 4,1 m lang und besteht aus einer Einstiegshilfe, einem Verlängerungsstück sowie einem Leiterstück mit Ruhepodest. Je nach Bedarf kann daran eine weitere Leiter fixiert werden, um den restlichen Abstieg zu machen.

Der Nutzen wird durch die Variabilität der Leiter noch weiter erhöht. Durch einfaches Zwischensetzen entsprechender Verlängerungsstücke von 1,1 m Länge ist die Leiter bis auf insgesamt 9,6 m verlängerbar.

Weitere wirtschaftliche Vorteile zeigen sich laut Hersteller dadurch, dass die Leiter ganz einfach mit einem Bagger, Radlader etc. an die Verbauplatte gehängt wird. An der Einsatzstelle muss kein zeitaufwendiges Auf- bzw. Abbauen eines Treppenturms vorgenommen werden. Ebenfalls sei es überflüssig, dass ein Personen-Arbeitskorb eingesetzt werde, um das Baustellenpersonal in die Baugrube abzulassen, fügen die Verantwortlichen noch an.

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