Verbraucherrechtstage

Das neue Baurecht – was Bauherren wissen sollten

Bad Kreuznach/Koblenz (ABZ). – Die eigenen vier Wände sind für viele Menschen Lebenstraum und gleichzeitig die größte Investition im Leben. Dementsprechend wohlüberlegt und gut geplant soll der Schritt zum Eigenheim sein. Mit dem Ziel, den Verbraucher stärker zu schützen gilt seit Januar 2018 ein reformiertes Bauvertragsrecht in Deutschland. Was genau hat sich geändert? Was müssen Bauherren beachten? Die Verträge mit Bauträgern, Architekten und Handwerkern sind oft kompliziert, schließlich treten Mängel oft erst nach Jahren zu Tage. Auf welche Klauseln in Bauverträgen sollten Bauwillige achten? Was ist wichtig bei der Abnahme? Und was ist zu tun, wenn Mängel auftreten? Die Rechtsanwaltskammer Koblenz lädt alle interessierten Bürger und Rechtsanwälte ein, um die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Das neue Baurecht" beim Verbraucherrechtstag "Das neue Baurecht" zu diskutieren – einerseits am 3. September 2018 um 17.30 Uhr im Haus des Gastes (Kurhausstraße 22–24, 55543 Bad Kreuznach), andererseits am 20. September 2018 um 17.30 Uhr im Görreshaus (Eltzerhofstraße 6a, 56068 Koblenz).

Es referieren Rechtsanwältin Nina Janßen (Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Kurzvortrag: "Das neue Baurecht: Die wichtigsten Änderungen für den Verbraucher"), RechtsanwaltDr. Burkhard Hermann (Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Kurzvortrag: "Beweissicherung und Schadenersatz") und Rechtsanwalt Christoph Schöll (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Kurzvortrag: "Die Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums beim Erwerb einer Eigentumswohnung"). Die Moderation übernimmt Dr. Bernd-Ulrich Haagen, TV-Rechtsexperte. Um Anmeldung bei Daniela Listing von AzetPR – der Presseagentur der Rechtsanwaltskammer Koblenz – unter listing@azetpr.com wird gebeten.

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