Verbraucherschutz wird gestärkt

von:

BURKHARD BÜSCHER

Die Europäische Kommission plant ein neues Standardformular für Hypothekarkredite, das alle Details kompakt zusammenfasst, damit die Verbraucher die Informationen und Angebote leichter vergleichen können. Ziel der EU-Kommission dürfte es vermutlich neben dem verbesserten Verbraucherschutz auch sein, die europäischen Kreditmärkte zu öffnen und Kunden grenzübergreifend Auswahlmöglichkeiten zu bieten. Über eine einheitliche Formel sollen die Kreditinteressenten nun endlich feststellen können, welches Institut die günstigsten Konditionen bietet. Die Banken müssten deshalb zukünftig vor allem zuverlässigere Angaben beim effektiven Jahreszins machen. Außerdem wären sie gezwungen, bei der Präsentation von Anlageformaten ausführlicher als bisher nicht nur auf mögliche Renditeaussichten der Geldanlagen, sondern vor allem auch auf die Risiken der Investitionen hinzuweisen. Unverändert bleibt nach bisherigen Informationen, dass die Kreditgeber vor den Abschluss von Verträgen eine Bonitätsprüfung vornehmen müssen. Neu ist der damit verbundene Zeitrahmen von wenigstens zehn Tagen, in dem die Formulare übersandt und die Kreditverträge abgeschlossen werden können. Die Kommission hat aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise gelernt, dass eine verantwortungsvolle Kreditvergabe für die Stabilität der Märkte sehr wichtig ist. Die geplatzte Immobilienblase in den USA aufgrund spekulativer Überhitzung gilt als Auslöser für die Finanzkrise. Insgesamt sind von der EU-Kommission geplanten Änderungen im Sinne des Verbrauchers zu begrüßen. Sie dürfen nur keinesfalls aufgrund des bürokratischen Mehraufwandes zu einer Verteuerung des Baugeldes führen.

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