Verdacht auf Untreue

Ermittlung gegen Kreuzberger Baustadtrat

Berlin (dpa). – Die Justiz ermittelt gegen den Baustadtrat in Friedrichshain-Kreuzberg, Florian Schmidt, wegen des Verdachts der Haushaltsuntreue – der Grünen-Politiker wies den Vorwurf als "völlig unbegründet" zurück. Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte auf Anfrage mit, dass es seit Mai Ermittlungen gegen Schmidt gebe. Es liege eine Strafanzeige gegen ihn vor. Zuerst hatten die "Bild"-Zeitung und die "B.Z." darüber berichtet. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit Wohnungskäufen und der Ausübung von Vorkaufsrechten durch den Bezirk.

Schmidt ließ über seinen Anwalt erklären, er habe die im Baugesetzbuch vorgesehenen Vorkaufsrechte entsprechend der Willensbildung der Mehrheit der Bezirksverordnetenversammlung und der rot-rot-grünen Koalition auf Landesebene ausgeübt. "Die in Rede stehenden Häuser sind sämtlich in das Eigentum von Genossenschaften gelangt, die langfristige wohnungs- und sozialpolitische Bindungen hinsichtlich von Belegungsrechten, Mietentwicklung und Eigenbedarfskündigungen eingegangen sind."

Der Grünen-Politiker hatte in den vergangenen Monaten mehrfach wegen des Kaufs von Wohnungen durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gemeinsam mit der Genossenschaft "Diese eG" für Diskussionen gesorgt. Kritik gab es mit Blick auf Haftungsrisiken für den Steuerzahler durch die Aktivitäten der "Diese eG".

Der Bezirk hatte in mehreren Fällen von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Diese Vorgänge hat inzwischen der Landesrechnungshof geprüft, wie ein Sprecher sagte. Dabei ging es darum, ob die Wohnungskäufe wirtschaftlich gewesen und korrekt abgelaufen seien. Die Prüfung sei abgeschlossen, der Landesrechnungshof werde die Ergebnisse Anfang Oktober in einem Abschlussbericht vorstellen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauerten an, sagte eine Sprecherin. Wann sie abgeschlossen sein werden, lasse sich noch nicht absehen.

Stadtrat Schmidt sagte, der "leichtfertig erhobene Untreue-Vorwurf", sei "völlig unbegründet". "Im Gegenteil: Hätte ich die Vorkaufsrechte gemäß dem geltenden Milieuschutzrecht nicht ausgeübt, wären die Häuser in die Hände privater Investoren gelangt. Umwandlungen, Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen wurden so verhindert, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu schützen. Keiner der Erwerber war nämlich bereit, eine Abwendungsvereinbarung zu schließen." Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte mit, es könne zu Ermittlungen keine Stellung nehmen.

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