Verein empfiehlt Installierung

Rauchmelderpflicht bislang lediglich in sieben Ländern

BONN (ABZ). - Alle Jahre wieder brennen nicht nur die Kerzen am Adventskranz oder am Weihnachtsbaum, sondern auch manche Wohnungen. Doch nicht immer ist Leichtsinn im Spiel. Viele Brände werden durch technische Defekte verursacht. Insgesamt sterben in Deutschland jährlich etwa 600 Menschen durch Brände, 6000 werden verletzt. Gefährlicher als das Feuer ist der Rauch: Viele Brandopfer ersticken im Schlaf, schon einige Atemzüge können tödlich sein.

"Hilfe leisten Rauchmelder. Sie retten Leben, denn die Geräte schlagen Alarm, wenn sich Rauch in Räumen entwickelt, und reißen mit schrillem Signalton die Bewohner auch aus tiefem Schlaf", so der Verein "wohnen im Eigentum", Bonn. Feuerwehren sowie Brandschutz- und Sicherheitsexperten fordern deshalb schon seit Jahren eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern. "Mit gutem Grund: In anderen Staaten sank nach Einführung der Rauchmelderpflicht die Zahl der Brandtoten deutlich", wird berichtet.

Deutschland hinkt bei der Vorsorge hinterher. Erst in sieben Bundesländern – in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland – schreiben die Landesbauordnungen Rauchmelder für Neu- und Umbauten vor; in Bremen werden die kleinen Geräte voraussichtlich am 1. Mai kommenden Jahres Pflicht. In Mecklenburg-Vorpommern müssen bis Ende des Jahres auch Wohnungen im Bestand nachgerüstet werden. In den meisten anderen Bundesländern haben die Eigentümer noch länger Zeit, teilweise bis Ende 2015.

"Doch so lange sollten Eigentümer aus eigenem Interesse nicht warten", wird gewarnt. Denn Rauchmelder kosten wenig, verhindern aber im Brandfall großen Schaden. "Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften vorschreiben, dass in den Wohnungen Brandmelder eingebaut werden müssen", erklärt Sandra Weeger-Elsner, Rechtsreferentin bei "wohnen im eigentum". Denn ein Wohnungsbrand gefährdet auch das Gemeinschaftseigentum.

Nach der DIN-Norm 14676, die den Landesbauordnungen zugrunde liegt, sind Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten. Die Geräte müssen nach der DIN-Norm 14604 zertifiziert sein. Für die Installation sind in der Regel die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer verantwortlich. Die Bewohner müssen dafür sorgen, dass die Geräte betriebsbereit sind.

Fristen und Pflichten im Überblick: Hamburg Neu-, Um- und Bestandsbauten bis 31. Dezember 2010; Hessen Neu-, Um- und Bestandsbauten bis 31. Dezember 2014, Mecklenburg-Vorpommern Neu-, Um- und Bestandsbauten bis 31. Dezember 2009; Rheinland-Pfalz Neu-, Um- und Bestandsbauten bis Juli 2012; Saarland Neu- und Umbauten; Schleswig-Holstein Neu-, Um- und Bestandsbauten bis 31. Dezember 2010; Thüringen Neu- und Umbauten; Bremen ab 1. Mai 2010. In den anderen Bundesländern besteht bisher keine Pflicht, Rauchmelder zu installieren.

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