Verkehrssicherungspflicht im Gerüstbau

Baustellen ordnungsgemäß absichern

Baustelleneinrichtung
Das neue Gelog-Baustellen-Absperr-System ermöglicht eine ordnungsgemäße Absicherung von Baustellen in Fußgänger- und Verkehrsbereichen ermöglicht. Foto: Geolog

SUNDERN (ABZ). - Das neue Gelog-Baustellen-Absperr-System ist das erste und einzige System welches eine ordnungsgemäße Absicherung von Baustellen in Fußgänger- und Verkehrsbereichen ermöglicht. Entsprechend den geltenden Richtlinien und Vorschriften für Gerüstbauarbeiten in öffentlichen Bereichen.

Die Gerüstbauunternehmen in Deutschland konnten bisher Ihrer Verkehrssicherungspflicht nur mit Hilfskonstruktionen, wie z. B. angebundene Baken oder Flatterband nachkommen, dieser Umstand war für Jörg Steinberg Gerüstbauunternehmer und Inhaber der Firma Gelog Gerüstbau-Logistik-Systeme der Anlass ein System zur ordnungsgemäßen Absicherung von Gerüsten in öffentlichen Bereichen zu entwickeln, welches den Vorschriften und Richtlinien RSA-95 und Bau BG Baustein D218 entspricht. Den meisten Gerüstbauunternehmen sind die gängigen Vorschriften zwar bekannt, jedoch waren keine Bauteile zur Absicherung am Zulieferermarkt erhältlich. Was dazu geführt hat, dass mehr oder minder gute Bauteile die normalerweise einem anderen Zweck dienen, zur Absicherung genutzt wurden. Vielen Gerüsterstellern ist nicht bewusst, dass z. B. Richtungsweisende Baken nicht direkt an Gerüsten installiert werden dürfen, denn eine Kennzeichnung darf ausschließlich mit horizontalen oder vertikalen Weiß/Roten Reflektierenden Baken erfolgen, denn richtungweisende Leitbaken können zu Irritationen führen und Unfälle nach sich ziehen.

Die Kopfseiten Ein-Ausgänge von Fußgängertunneln müssen mit einem Rahmen an beiden aufgehenden Stielen und an der oberen Querstange versehen werden. Diese sollten eine Breite von 10 cm haben und mit einer reflektierenden Warnmarkierung in Weiß/Rot versehen sein. Zusätzlich müssen Warnleuchten an beiden aufgehenden Stielen angebracht werden. Dafür sind in den Hochbaken des BA-Systems Bohrungen vorhanden die zur Aufnahme der Leuchten dienen. Das Gelog BA-System wird mit zwei Halbkupplungen fest am Gerüst angebracht und ist somit sicher gegen jeder Art von Beanspruchung gesichert.

Im inneren eines Fußgängertunnels müssen Klopf/Tastleisten im Fußbereich vorhanden sein, welche Menschen mit Sehbehinderung ermöglichen diese Begrenzung durch den Tunnel auch wahrzunehmen. Zusätzlich müssen in Fußgängertunneln die Unterlagen an den Fußpunkten gegen Verrutschen gesichert sein und dürfen keine Stolperkanten bilden. Die Unterlage LVU-250 der Firma Gelog ermöglicht das sichere Unterlegen von Fußpunkten mit einer Zwangszentrierung unter dem Fußpunkt durch einen Mitteldorn. Da die Unterlagen eine Runde Form haben, stellen sich keine harten Ecken im Fußbereich dar, welche zur Stolperfalle werden könnte.

Ein Fußgängertunnel ist außen entlang seines Verlaufes ebenfalls mit lang laufenden Baken zu versehen, denn Flatterband ist keine beständige oder zulässige Markierung an Gerüsten. Die Langbaken des BA-Systems werden in jeder Feldgröße geliefert und der Gerüstersteller ist somit in der Lage, auch eine Sicherung der Außenseite eines Gerüstes lückenlos den Vorschriften entsprechend herzustellen.

Überbrückungen die in Bereichen von Fahrzeugverkehr liegen, müssen ebenfalls vorschriftsgemäß abgesichert werden. An den Hochbaken ist eine richtungweisende reflektierende Warnmarkierung erforderlich, welche für Fahrzeugführer die befahrbaren Bereiche Markieren. Ebenfalls muss die Höhenreduzierung erkennbar sein um Fahrzeugführer frühzeitig auf die zulässige Durchfahrtshöhe hinzuweisen.

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